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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

Jeden Monat können die Abgeordneten des Bundestages vier Fragen an die Bundesregierung stellen. Davon macht Kirsten Tackmann stets Gebrauch. Die agrarpolitische Sprecherin fragte am 29. November nach der Zulassung von Milchsäure bei der Reinigung von Rinderschlachtkörpern. Lesen Sie die Antwort der Bundesregierung.

3) Wie begründet die Bundesregierung über die Bewertung der Unschädlichkeit durch die EFSA hinausgehend ihre Zustimmung zur Verwendung von Milchsäure zur Verringerung mikrobiologischer Oberflächenverunreinigungen von Rinderschlachtkörpern (Verordnungs-vorschlag der EU–Kommission 14571/12) und welche konkrete Notwendigkeit sieht sie in der Zulassung von Milchsäure vor dem Hintergrund, dass bislang ausschließlich Trinkwasser zur Reinigung zugelassen ist?

4) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die aktuelle Verfügbarkeit von Milchsäure zum Zweck der Verringerung mikrobiologischer Oberflächenverunreinigungen aus verschiedenen Quellen und welche wissenschaftlichen Studien liegen zur Prüfung der gesundheitlichen Unbedenklichkeit dieser Herstellungs- / Gewinnungsprozesse vor?

Anhang: antw_schra_121206_efsa_milchsaeure.pdf