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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

Jeden Monat können die Abgeordneten des Bundestages vier Fragen an die Bundesregierung stellen. Davon macht Kirsten Tackmann stets Gebrauch. Die agrarpolitische Sprecherin hinterfragte am 28. Juni die Pflichtmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft.

©Dieter Schütz www.pixelio.de

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Die Frage im Wortlaut:

Welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung aus Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, wonach die Pflichtmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt, und wie will sie sicherstellen, dass in der Bundesrepublik auch weiterhin eine flächendeckende Bejagung der Wildbestände möglich bleibt?

Die knappe Antwort der Bundesregierung ging am 5. Juli 2012 im Büro Tackmann ein.

Anhang: antw_schra_120705_jagdgenossenschaften.pdf