Die Frage im Wortlaut:
Welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung aus Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, wonach die Pflichtmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt, und wie will sie sicherstellen, dass in der Bundesrepublik auch weiterhin eine flächendeckende Bejagung der Wildbestände möglich bleibt?
Die knappe Antwort der Bundesregierung ging am 5. Juli 2012 im Büro Tackmann ein.