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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

Mündliche Frage an die Bundesregierung für die Fragestunde am 14.12.2011 zur HartzIV-Anrechnung von Aufwandsentschädigungen für Spezialfortbildung für ehrenamtliche Feuerwehrausbilderinnen und -ausbilder

1. Wie ist aus Sicht der Bundesregierung mit Aufwandsentschädigungen für eine Spezialfortbildung für ehrenamtliche Feuerwehrausbilderinnen und -ausbilder im SGB II-Bezug hinsichtlich der Anrechnung auf den Regelsatz zu verfahren, wenn diese Aufwandsentschädigungen über 175 Euro liegen und die konkreten Aufwendungen im Einzelnen gegenüber der Behörde nachgewiesen wurden?

Anhang: mdla_111214_bt_drucksache_178101.pdf