Dr. Kirsten Tackmann weiter:
„Es gibt unterdessen international Erfahrungen, wie effektiv Hunde therapeutisch, diagnostisch oder als Assistenten arbeiten und die Lebensqualität der Betroffenen deutlich verbessern können. Assistenzhunde können zum Beispiel bei den Betroffenen die ‚Mobilität im Nahbereich‘ sichern, ein vom Bundessozialgericht anerkanntes existentielles Grundbedürfnis. Das Recht auf Mobilität im Nahbereich heißt, Alltagsgeschäfte erledigen oder auch mal einen Spaziergang machen zu können.
Aber weder öffentliche Stellen noch die Krankenkassen wollen dafür einen finanziellen Beitrag leisten – außer bei Blindenführhunden. Begründet wird das mit fehlenden wissenschaftlichen Erkenntnissen. Natürlich sollten rechtliche Regelungen – beispielsweise die Ergänzung des Hilfsmittelkatalogs im Sozialgesetzbuch – auf wissenschaftlichen Studien fußen. Aber dann erwarte ich von den Zuständigen, dass offene Fragen zügig geklärt und Wissenslücken nicht als Ausrede genutzt werden. Und es muss als Zwischenlösung Kulanzregelungen geben für Fälle, in denen gutachterlich eine positive Wirkung belegt werden kann.
Ich fordere die Bundesregierung auf, sich nicht auf unzureichende Regelungen im Sozialgesetzbuch zurückziehen, sondern vor dem Hintergrund der UN-Behindertenkonvention aktiv auf eine Lösung zur Unterstützung der Betroffenen hinzuwirken. Für das Thema Assistenzhunde bedeutet das z. B. auch, unabhängig prüfen zu lassen, was Hunde zu einem selbstbestimmten Leben beitragen können und welche finanziellen Unterstützungen dazu notwendig sind.“
Die Antwort der Bundesregierung finden Sie hier.