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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

„Es besteht derzeit keine Rechtssicherheit für Agrar4.0. Dass sich die Bundesregierung bei diesem Thema auf zehn Jahre alte Studien bezieht, ist erschreckend, ihre Vorstellungen zur Landwirtschaft 4.0 gehaltlos. Keine Daten zu Vorteilen für die Nachhaltigkeit, keine Daten zu realen Kosten von Rebound-Effekten und keine Chance für Betriebe ihre vielversprochene Datenhoheit zu sichern. Dabei stand selbst im Koalitionsvertrag, dass Verbraucher_innen bei algorithmenbasierten Dienstleistungen zu schützen sind. Das ist ein Offenbarungseid in Sachen Datenhoheit. Immerhin sieht die Bundesregierung Nachholbedarf beim Wettbewerbsrecht. Trotzdem sollten auch Landwirt_innen bei der geplanten Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genau hinsehen – DIE LINKE wird es ganz sicher.“, so kommentiert Dr. Kirsten Tackmann, agrarpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion DIE LINKE die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Risiken und Chancen der Digitalisierung in der Landwirtschaft für Gesellschaft und Gemeinwohl“ (Drs. 19/16229).

Tackmann weiter:

„Die Bundesregierung stiehlt sich beim Schutz der Datenhoheit aus der Verantwortung. Das ‚Bewusstsein der Verbraucher und Landwirte über die Hoheit ihrer Daten‘ solle geschärften werden. Damit überträgt sie eine Aufgabe, der sie selbst nicht gewachsen ist. Das ist entweder unfähig oder dreist konzernfreundlich, oder beides. Denn die Konzerne nutzen die Regelungsverweigerung und schaffen Tatsachen. Gerade die hochsensiblen Daten der Betriebe, die im Graubereich zwischen Betriebs- und Privatdaten sind, werden vor allem durch AgTech-Unternehmen der großen Chemie- und Technikhersteller für die Weiterentwicklung der eigenen Programme genutzt. Und nur diese wissen, in welchem Umfang und wie genau und zu wessen Vorteil.

Dabei werden die bereits bestehenden Strukturen, die das Potential einheitlicher Formate über den Open-Data-Ansatz unterstützen, kläglich unterfinanziert. GovData, das öffentliche Datenportal aller Verwaltungsebenen, erhält nur 106.740 Euro vom Bund. Projektförderungen mit ungewissem Nachhaltigkeitswert von Unternehmen werden mit einem Vielfachen kofinanziert. Die angekündigte Machbarkeitsstudie bringt vielleicht mehr Erkenntnis, aber sicher ein böses Erwachen. Es bedarf dringend besserer Zielvorhaben für den Bereich digitaler Forschung, um nicht blind in die Falle des Green Deals zu tappen. Gebraucht werden grundlegende Problemlösungen statt teure und energieintensive Gewänder zum Verhüllen. Die Behauptung, Digitalisierung würde vor allem kleinen und mittleren Betrieben zugutekommen und keine Arbeitsplatzverluste für die Ländlichen Räume drohen, entbehrt jeder Grundlage. Auch muss Transparenz gesichert sein, wenn ein Anbieter kostenloser Beratungssoftware seine Finanzierung über Vertragspartner sichert, die vom Beratungsergebnis profitieren.

Agrar4.0 hat Potentiale, um Kooperation von Betrieben zu fördern, Umweltprobleme durch Düngung und Pestizideinsatz durch feinmaschige Livedaten zu minimieren. Aber dafür braucht es einen aktiv gestalteten politischen Handlungsrahmen im Interesse der Gesellschaft, sonst läuft es wie immer: am Ende profitieren vor allem machtkonzentrierte Konzerne statt die Agrarbetriebe.“

Hier lesen Sie die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion DIE LINKE „Risiken und Chancen der Digitalisierung in der Landwirtschaft für Gesellschaft und Gemeinwohl“ (19/16229).