Tackmann weiter:
„Unsere 30 Fragen wurden äußerst knapp und teilweise nicht oder nur unvollständig beantwortet. Zum Beitrag der Kurzumtriebsplantagen zur Holzversorgung der Zukunft kann die Bundesregierung nichts sagen. Sie weiß nicht einmal, wie viele dieser Plantagen in welchen Bundesländern bestehen. Über andere Agroforstflächen hat sie überhaupt keine Informationen, wie mir Staatssekretär Bleser in der Antwort auf unsere Kleine Anfrage schrieb. Wie viel Prozent des Kleinprivatwaldes in Forstbetriebsgemeinschaften organisiert sind – Fehlanzeige! Welche Baumkontrollmethoden anzuwenden sind – keine Antwort. Die Antworten aus dem Hause Aigner sind enttäuschend.
Dabei gibt es auch Positives zu berichten: Die von der Linksfraktion mitgetragene Kleine Novelle des Bundeswaldgesetzes hat augenscheinlich zu Verbesserungen geführt. Die mit Kurzumtriebsplantagen bestockte Fläche ist seitdem immerhin von 3.500 auf 5.100 Hektar angewachsen. Durch die Klarstellung, dass es sich bei diesen Plantagen nicht um Wald im Sinne des Gesetzes handelt, wurde Rechtsicherheit geschaffen und für ein Wachstum gesorgt.
Im Bereich der Verkehrssicherungspflicht konnte die Gesetzesnovelle nicht zu mehr Rechtssicherheit beitragen, wie die berufsständigen Vertretungen kürzlich kritisierten. Allerdings wurde dieses Manko nun durch ein klarstellendes Urteil des Bundesgerichtshofs ausgeglichen. Der BGH stellte fest: Wer sich im Wald aufhält, muss mit waldtypischen Gefahren rechnen, auch wenn das Unfallrisiko durch die politisch und gesellschaftlich gewollte Erhöhung des Totholz- und Biotopbaumanteils steigt. Und das gilt auch für Gefahren, die durch die Waldbewirtschaftung hervorgerufen werden. Forstbetriebe können nicht jeden Baum ständig im Auge behalten. Daher begrüße ich das deutliche Urteil des BGH.“