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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

„DIE LINKE hält angesichts zunehmender Extremwetterereignisse eine Anpassung des Pachtvertragsrechts für nötig. Die Herausforderungen des beginnenden Klimawandels sind auch Aufgabe der Bodeneigentümer_innen und Verpächter_innen.

Die Bundesregierung muss einerseits einen Vorschlag vorlegen, wie zukünftig verhindert wird, dass die Agrarbetriebe sämtliche Verluste allein tragen müssen. Wir brauchen Regelungen, die Eigentümer_innen und Verpächter_innen landwirtschaftlichen Bodens zur Mitverantwortung verpflichten. Gleichzeitig sollten Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel fester Bestandteil von Vereinbarungen von Pachtverträgen werden. “, kommentiert Dr. Kirsten Tackmann, agrarpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, die aktuelle Situation der Pachtverträge bei Extremwetterbedingungen wie der derzeit grassierenden Dürre.

Dr. Kirsten Tackmann weiter:

In der von uns initiierten rechtlichen Prüfung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages wurde festgestellt, dass es für eine Anpassung der Pachteinnahmen zwingend notwendig ist, dass die Bundesregierung die klimawandelbedingten Extremwettererscheinungen wie Dürre, Starkregen, Hagel und Orkanböen als eine Änderung der Ausgangslage anerkennt, die nachhaltig die Situation der Landwirtinnen und Landwirte beeinflusst. Das gilt selbstverständlich auch für die Bodenverwertungs- und –verwaltungs GmbH BVVG und deren Pachtflächen.
Es besteht aufgrund des zu erwartenden steigenden Risikos für Extremwettererscheinungen dringend strategischer Anpassungsbedarf.“

Hier das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages.