Dr. Kirsten Tackmann weiter:
„Damit bleibt es dabei, dass Bundesregierung und große Koalition mit bürokratischen Hürden bewusst und aktiv den Anbau von Nutzhanf in Deutschland behindern. Andere EU-Staaten haben inzwischen die positiven ökonomischen, aber auch ökologischen Potentiale des Nutzhanfanbaus erkannt und die notwendigen Rahmenbedingungen geschaffen. Während in Deutschland der Nutzhanfanbau auf sehr niedrigem Niveau nur sehr langsam Flächenanteile hinzu gewinnt, sind in anderen EU-Mitgliedsstaaten die Steigerungsraten beim Anbau exponentiell.
Der Grund liegt neben den offensichtlichen bürokratischen Hürden in den durch das BtMG verursachten Risiken des Warenverkehrs mit Nutzhanfprodukten. Das ist völlig unnötig, denn die Verarbeitung und Nutzung der europaweit zugelassenen, praktisch THC-freien Hanfsorten und ihrer Produkte hat rein gar nichts mit medizinischen Nutzungsmöglichkeiten oder der Nutzung als Droge aus anderen Hanf-Züchtungen zu tun. Trotzdem bleibt die Bundesregierung dabei, dass Nutzhanf die Tür dafür öffnen würde und bleibt bei der Regulierung als Betäubungsmittel.
Dabei kann Nutzhanfanbau in der heutigen Landwirtschaft einen bedeutenden Beitrag zum Klimaschutz, bei der Förderung der Bodenfruchtbarkeit, bei der Verringerung des Pflanzenschutzaufwandes und zur Ausweitung der in Deutschland vorherrschenden, Getreide- und Mais-lastigen Fruchtfolgen leisten.
Die Nachfrage nach nachhaltigen Produkten aus dem Nutzhanf in den Bereichen Ernährung, Textil und Baustoffe steigt kontinuierlich. Ein Großteil des heutigen Bedarfs wird aufgrund der unangemessenen Hürden hierzulande aktuell aus Importen aus anderen EU-Mitgliedsländern sowie China gedeckt.
Die LINKE fordert die Bundesregierung auf, ihre anachronistische Position zur Einbeziehung des Nutzhanfes in das BtMG endlich zu korrigieren und die bürokratischen sowie ordnungsrechtlichen Hürden beim Nutzhanfanbau abzubauen.“
Berlin, 08.07.2019
Hier die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der LINKEN: „Nutzhanf – Agrarstoff mit Potenzial“ (Drs. 19/11377)