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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

"Die Bundesregierung verweigert die Aussage zu den konkreten Auswirkungen der geplanten Novellierung des Flächenerwerbsänderungsgesetzes (FlErwÄndG) für den Bundeshaushalt und den Bodenmarkt in Ostdeutschland" kommentiert Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE.)die Antwort der Bundesregierung auf ihre parlamentarische Anfrage.

©Erich Westendarp www.pixelio.de

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Tackmann weiter:

"Ich frage mich, was die Bundesregierung mit der fadenscheinigen Auskunftsverweigerung zu verbergen versucht? Damit nährt sie nur weiter unser Misstrauen.

Denn es geht bei der Gesetzesänderung nicht allein um einen Ausgleich der Nachteile für nicht wirtschaftlich tätige Alteigentümern mit Flächenerwerbsansprüchen, die durch verzögertes Behördenhandeln entstanden sind. Bei dieser Gelegenheit soll gleich noch der Personenkreis mit Alteigentümer-Ansprüchen erweitert werden. Boden ist schließlich seit wenigen Jahren wieder ein attraktives Spekulationsobjekt geworden. Insgesamt geht es um noch über 300.000 Hektar ehemals volkseigener landwirtschaftlicher Flächen, die von der bundeseigenen Bodenverwertungs- und Verwaltungsgesellschaft (BVVG) eigentlich meistbietend europaweit verkauft werden sollen.

Gerade deshalb ist die Frage im Interesse der Allgemeinheit berechtigt, ob die schwarz-gelbe Koalition mit den neuen Alteigentümerregelungen auf mehrere hundert Millionen Euro zum Nachteil des hochverschuldeten Bundeshaushalts verzichtet, um die Lobby nicht-wirtschaftlich tätiger Alteigentümer zu bedienen. Und es stellt sich auch die Frage nach den konkreten Profiteuren der geplanten Begünstigung der Alteigentümer gegenüber den wirtschaftenden Landwirtschaftsbetrieben am ostdeutschen Bodenmarkt."

Zum Hintergrund:

Der Koalitionsantrag zur Änderung des Flächenerwerbsänderungsgesetzes wurde im vor Kurzem ohne Debatte im Plenum in die Ausschüsse überwiesen und sollte im Schnelldurchgang bereits Anfang November dem Bundestag zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Ein rot-rot-grüner Antrag auf eine Anhörung im federführenden Haushaltsausschuss hat das zunächst verhindert."

Anhang: schra_101115_flaechenerwerbsaenderungsgesetz.pdf