Dr. Kirsten Tackmann weiter:
„Die Bundesregierung braucht hier dringend ein Update. Die aktuell gültigen Regelungen für den Grundbedarf an Telekommunikationsmöglichkeit sind nicht mehr zeitgemäß und haben vielerorts versagt, vor allem in den ländlichen Räumen, aber nicht nur dort.
Und viel wichtiger: Eine Anerkennung als Universaldienstleistung ist der einzige Weg, um wenigstens beim nächsten Infrastrukturschritt flächendeckend Breitband- oder 5G-Netz zu ermöglichen. Die Netzanbieter haben kein Interesse an der Versorgung nicht rentabler Gebiete. Wer es mit der flächendeckenden Schaffung der notwendigen Infrastruktur ernst meint muss die gesetzgeberischen Grundlagen für einen gesetzlichen Versorgungsauftrag und den Ausbau als öffentliche Infrastruktur schaffen, damit auch in den ländlichen Gebieten und überall eine schnelle Internetverbindung ermöglicht wird. Nur so kann Abwanderung vermieden und können gleichwertige Lebensverhältnisse geschaffen werden.
An dieser Stelle sei erwähnt, dass in Finnland und Estland ein Recht auf Breitband-Internet in der Verfassung steht und dort eine flächendeckende Versorgung gelungen ist. Es ist absurd, wenn öffentliche Münz- oder Kartentelefone laut Telekommunikationsgesetz als Universaldienstleistung geregelt sind, also theoretisch in allen kleinen Orten verfügbar sein müssten, die Bundesregierung aber genau diese flächendeckende Verfügbarkeit der Infrastruktur für das Internet weiter verweigert.“
Berlin, 04.08.2017
Hier die Antwort der Bundesregierung auf Kirsten Tackmanns Frage über den Fortgang des 5G-Netzausbaus.