Die Opposition ist an dem Thema immer drangeblieben. Deswegen bin ich froh, dass jetzt der Bundesrat die Initiative ergriffen hat. Mit der Koalition wäre das wahrscheinlich nichts geworden.
In drei Punkten sind sich alle fünf Fraktionen in diesem Haus einig: Erstens soll die Agroforstwirtschaft aus dem Begriff "Wald" herausgenommen werden. Zweitens wollen wir die Verkehrssicherungspflicht der Rechtsprechung anpassen, und drittens wollen wir den Kleinprivatwaldbesitzerinnen und -besitzern etwas unter die Arme greifen.
Zum Thema Agroforst: Flächen zum Energieholzanbau und Ackerflächen mit einem kombinierten Anbau von Bäumen und Kulturpflanzen sollen im Sinne des Bundeswaldgesetzes kein Wald mehr sein, damit man das Holz auch kurzfristig nutzen kann. Damit wird gleichzeitig die seit über 200 Jahren bestehende Trennung zwischen Forstwirtschaft und Landwirtschaft etwas aufgeweicht. Hierbei geht es zum einen um seit Jahrhunderten bekannte Mischnutzungen wie Streuobstwiesen oder sogenannte Hudewälder, also die Kombination zwischen Wald und Weidehaltung. Zum anderen geht es aber auch um relativ neue Ideen wie den Energieholzanbau auf Kurzumtriebsplantagen oder die Pflanzung von Baumreihen in Getreidefeldern. Allerdings müssen wir bei dieser Türöffnung aus unserer Sicht auch das Risiko im Blick behalten. Kurzumtriebsplantagen dürfen nicht zu großflächigen Monokulturen werden. Der sogenannten Vermaisung der Landwirtschaft darf nicht die sogenannte Verpappelung folgen.
(Beifall bei der LINKEN)
Wir wollen allerdings auch keine Beschränkung der Agroforstsysteme auf den Pflanzenbau darum ging es gerade in der Debatte , wie es jetzt befürchtet wird. Forst- und Tierhaltungssysteme auf einer Fläche müssen eingeschlossen werden, damit die Neuregelungen auch für Almbeweidung und Hudewälder gelten.
Zur Verkehrssicherungspflicht: Niemand will die Waldeigentümer aus ihren Pflichten entlassen, die Linke schon gar nicht. Art. 14 des Grundgesetzes gilt: Eigentum verpflichtet und muss zum Gemeinwohl verwendet werden. Aber natürlich hat der Wald nicht nur ökologische und forstliche Funktionen. Er ist auch Erholungsraum. Seine öffentliche Zugänglichkeit ist für uns unverzichtbar, und zwar unabhängig von der Eigentumsform. Das gilt gerade in der Nähe von Städten. Ein erholsamer Waldspaziergang ist für die Forstwirtschaft ja der pure Lobbyismus. Ich möchte aber natürlich niemandem zumuten, durch herabstürzende Äste oder umstürzende Bäume verletzt zu werden. Solche Risiken gibt es im Wald, wenn wir ihn nicht parkähnlich aufräumen wollen. Daher ist es aus unserer Sicht sinnvoll, abseits von stark genutzten Waldwegen auf die Pflicht zur Fällung von kranken oder toten Bäumen zu verzichten. Dabei geht es eigentlich nur um die Anpassung der Regelungen an die gängige Rechtsprechung. Zum Kleinprivatwald: Die Unterstützung der Kleinprivatwaldbesitzer ist aus unserer Sicht längst überfällig und dringend erforderlich; denn sie liegt in unser aller Interesse, weil es hier auch um die Mobilisierung von Holzreserven geht, die dringend gebraucht werden und den Nutzungsdruck vom restlichen Wald etwas wegnehmen.
Diese drei Änderungen reichen uns als Linke nicht aus. Darum fordern wir in unserem Antrag, die sogenannte ordnungsgemäße Forstwirtschaft so zu formulieren, dass naturnahe Wälder erreicht werden. Dazu gehören aus unserer Sicht ganz klar: die Wahl standortgerechter, einheimischer Baumarten; kahlschlagfreies Wirtschaften; die Gestaltung der Waldränder als Biotopübergang von Wald zu Acker und Wiese; die Reduzierung der Bodenbearbeitung und -verdichtung; die Vermeidung von Pflanzenschutz- und Düngemitteln; angepasste Wilddichten, die eine natürliche Verjüngung des Waldes ermöglichen; der Verzicht auf gentechnisch verändertes Pflanz- und Saatgut. Nicht zu vergessen: Zu einer fachgerechten Waldbewirtschaftung gehört qualifiziertes Personal in bedarfsgerechter Anzahl. Ich freue mich sehr auf die Diskussion im Ausschuss.
Vielen Dank.
(Beifall bei der LINKEN)
Anhang: 100520_debatte_bwaldg.pdf