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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

Alexander Süßmair bezeichnet den heute zu beschließenden Gesetzentwurf als einen längst fälligen ersten Schritt, mahnt aber weitere Schritte an.
Der Gesetzentwurf der Regierungskoalition zur Änderung des Bundeswaldgesetzes enthält viele Punkte, die DIE LINKE bereits seit langem fordert, wie die Erleichterungen bei der Verkehrssicherungspflicht oder die Neudefinition des Waldbegriffes zur Unterstützung der Agroforstsysteme.

Alexander Süßmair (MdB) sprach zum Bundeswaldgesetz

Alexander Süßmair (MdB) sprach zum Bundeswaldgesetz

Alexander Süßmair (DIE LINKE):

Die gute Nachricht zuerst: Der heute zu beschließende Gesetzentwurf zur Änderung des Bundeswaldgesetzes, BWaldG, hat gezeigt, dass die Bundesregierung und die sie tragenden Fraktionen lernfähig sind. Wie ich mir von Kolleginnen und Kollegen, die bereits länger im Agrarausschuss des Bundestages sitzen, habe sagen lassen, kommt es selten bis nie vor, dass die Regierung aus einer Anhörung lernt und Erkenntnisse aus einer Anhörung in ihren Gesetzentwurf einfließen lässt.

Doch dieses Mal ist genau das passiert. Der von der LINKEN benannte Sachverständige Enno Rosenthal, Vorsitzender des Brandenburger Waldbauernverbandes, machte in der Anhörung deutlich, dass Änderungen im § 37 BWaldG zur Erleichterung der Arbeit der forstwirtschaftlichen Vereinigungen unbedingt auch Folgeänderungen im § 40 nach sich ziehen müssen. Der Hinweis war berechtigt, was man schon an den offenen Mündern und staunenden Blicken auf der Regierungsbank bemerken konnte. Gut, dass Herr Rosenthal die Bundesregierung noch rechtzeitig darauf hingewiesen hat, dass ihr bei einem Gesetzentwurf, über welchen bereits gefühlte 100 Jahre debattiert wird, ein dicker Patzer passiert ist.

Eine andere zentrale Forderung aus der Anhörung – die Definition der "ordnungsgemäßen Forstwirtschaft" im Sinne einer naturnahen Waldbewirtschaftung – wurde natürlich nicht aufgenommen. Genau an diesem Punkt streiten sich die jetzigen Regierungsfraktionen und die jetzigen Oppositionsfraktionen bereits seit Jahren.

Für SPD und Grüne ist das ein Grund, die komplette Gesetzesnovelle nun abzulehnen.

Wir als LINKE wollen uns dieser Totalverweigerung nicht anschließen, denn der Gesetzentwurf enthält viele Forderungen, welche auch bereits in unserem Antrag 17/1743 "Bundeswaldgesetz ändern – Naturnahe Waldbewirtschaftung fördern" aufgelistet sind: Erleichterungen bei der Verkehrssicherungspflicht, Neudefinition des Waldbegriffes zur Unterstützung der Agroforstwirtschaft – meine Kollegin Dr. Kirsten Tackmann hat speziell zu diesem Thema bereits mehrfach im Bundestag gesprochen – und die Aufgabenerweiterung der forstwirtschaftlichen Vereinigungen.

Richtig sind darüber hinausgehende Forderungen, wie sie nicht nur in unserem Antrag, sondern auch in den anderen beiden Oppositionsanträgen zu finden sind. Daher werden wir auch allen drei Anträgen zustimmen.

Ich kann nicht verstehen, warum SPD und Grüne nicht diesen wenigstens kleinen Schritt in die richtige Richtung mitgehen wollen und den Gesetzentwurf der Koalition unterstützen. Wenn Ihnen eine Novelle des Bundeswaldgesetzes mit naturschutzfachlichen Anforderungen so wichtig gewesen wäre, dann hätten Sie dazu von 1998 bis 2005 gemeinsam Zeit gehabt. Damals war, wenn ich das richtig in Erinnerung habe, die SPD der große Blockierer.

Doch zurück zum Wald: DIE LINKE steht für eine naturnahe Waldbewirtschaftung. Daran halten wir fest. Daher werden wir auch weiterhin an der Notwendigkeit einer Novelle des Bundeswaldgesetzes mit dem Ziel einer sinnvollen Definition der "ordnungsgemäßen Forstwirtschaft" festhalten. Liebe SPD, liebe Grüne: Vielleicht sind die Mehrheitsverhältnisse ab 2013 so, dass wir dies dann mit Ihren Stimmen erreichen können.

Zu einer naturnahen Waldbewirtschaftung gehört für uns, dass eine größere Naturnähe durch die Wahl standortgerechter einheimischer Baumarten, kahlschlagsfreies Wirtschaften, Waldrandgestaltung, Reduzierung der Bodenbearbeitung und Bodenverdichtung, Vermeidung des Einsatzes von Herbiziden, Pestiziden und Düngemitteln, waldverträgliche Wilddichten und Verzicht auf gentechnisch verändertes Pflanz- und Saatgut erreicht wird.

Darüber hinaus sind soziale und Qualifizierungsstandards für die Erholungs- und Bildungsfunktion des Waldes sowie für die in der Forstwirtschaft Beschäftigten zu entwickeln. Alle Aufgaben sind durch qualifiziertes forstliches Personal abzusichern.

Heute haben wir einen längst fälligen ersten Schritt getan. DIE LINKE wird weiter dafür werben, dass diesem weitere Schritte folgen. Einer könnte eine Novelle des Bundesjagdgesetzes sein.

Anhang: 100617_debatte_bwaldg.pdf