alt= alt= alt=

START  |  AKTUELLES  |  PRESSE   |  ZUR PERSON   |  FOTOSTRECKE  |  KONTAKT

!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage "Kosten der Lärmsanierung von Bundesfernstraßen und Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes"

Während beim Neu- und Ausbau von Straßen und Schienen relativ strenge Grenzwerte zum Lärmschutz gelten, haben AnwohnerInnen an bestehenden Strecken keinen rechtlichen Anspruch auf besseren Lärmschutz. Sie werden mit freiwilligen Lärmsanierungsprogrammen abgespeist, für die schwächere Werte gelten und für die nur wenig Geld bereit steht. Gegen verpflichtende scharfe Grenzwerte auch für Bestandsstrecken werden die hohen Kosten ins Feld geführt. Diese Kosten hinterfragt die Linksfraktion mit dieser Kleinen Anfrage. Drucksache 17/8505

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage "Kosten der Lärmsanierung von Bundesfernstraßen und Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes"

Während beim Neu- und Ausbau von Straßen und Schienen relativ strenge Grenzwerte zum Lärmschutz gelten, haben AnwohnerInnen an bestehenden Strecken keinen rechtlichen Anspruch auf besseren Lärmschutz. Sie werden mit freiwilligen Lärmsanierungsprogrammen abgespeist, für die schwächere Werte gelten und für die nur wenig Geld bereit steht. Gegen verpflichtende scharfe Grenzwerte auch für Bestandsstrecken werden die hohen Kosten ins Feld geführt. Diese Kosten hinterfragt die Linksfraktion mit dieser Kleinen Anfrage. Drucksache 17/8505

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Kosten der Lärmsanierung von Bundesfernstraßen und Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes“

Während beim Neu- und Ausbau von Straßen und Schienen relativ strenge Grenzwerte zum Lärmschutz gelten, haben AnwohnerInnen an bestehenden Strecken keinen rechtlichen Anspruch auf besseren Lärmschutz. Sie werden mit freiwilligen Lärmsanierungsprogrammen abgespeist, für die schwächere Werte gelten und für die nur wenig Geld bereit steht. Gegen verpflichtende scharfe Grenzwerte auch für Bestandsstrecken werden die hohen Kosten ins Feld geführt. Diese Kosten hinterfragt die Linksfraktion mit dieser Kleinen Anfrage. Drucksache 17/8505

Antwort der Bundesregierung auf Kleine Anfrage zur "Agro-Gentechnik und Imkerei"

Im September 2011 urteilte der Europäische Gerichtshof, dass Honig, welcher mit Gentech-Pollen verunreinigt ist, nur dann verkauft werden darf, wenn dieser Gentech-Pollen auch eine Lebensmittelzulassung inkl. Honig hat. Viele Gentech-Pflanzen haben das nicht, unter anderem die Gentech-Pflanze Nr. 1 in Europa: Der Gentech-Mais MON 810. Die Linksfraktion wollte in einer Kleinen Anfrage (17/8333) wissen, welche Konsequenzen die Bundesregierung aus dem Urteil zieht und wann sie das Gentechnikgesetz verschärfen wird. Doch sie weicht aus, veersteckt sich hinter Brüssel oder sieht keinen Handlungsbedarf…

Antwort der Bundesregierung auf Kleine Anfrage zur "Agro-Gentechnik und Imkerei"

Im September 2011 urteilte der Europäische Gerichtshof, dass Honig, welcher mit Gentech-Pollen verunreinigt ist, nur dann verkauft werden darf, wenn dieser Gentech-Pollen auch eine Lebensmittelzulassung inkl. Honig hat. Viele Gentech-Pflanzen haben das nicht, unter anderem die Gentech-Pflanze Nr. 1 in Europa: Der Gentech-Mais MON 810. Die Linksfraktion wollte in einer Kleinen Anfrage (17/8333) wissen, welche Konsequenzen die Bundesregierung aus dem Urteil zieht und wann sie das Gentechnikgesetz verschärfen wird. Doch sie weicht aus, veersteckt sich hinter Brüssel oder sieht keinen Handlungsbedarf…

Antwort der Bundesregierung auf Kleine Anfrage zur „Agro-Gentechnik und Imkerei“

Im September 2011 urteilte der Europäische Gerichtshof, dass Honig, welcher mit Gentech-Pollen verunreinigt ist, nur dann verkauft werden darf, wenn dieser Gentech-Pollen auch eine Lebensmittelzulassung inkl. Honig hat. Viele Gentech-Pflanzen haben das nicht, unter anderem die Gentech-Pflanze Nr. 1 in Europa: Der Gentech-Mais MON 810. Die Linksfraktion wollte in einer Kleinen Anfrage (17/8333) wissen, welche Konsequenzen die Bundesregierung aus dem Urteil zieht und wann sie das Gentechnikgesetz verschärfen wird. Doch sie weicht aus, veersteckt sich hinter Brüssel oder sieht keinen Handlungsbedarf…