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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

„Natürlich ist die heute beschlossene Änderung des Tierschutzgesetzes richtig, aber angesichts der vielen zu lösenden Probleme deutlich zu wenig. Tierärztliche Kontrollen und Dokumentationen in sogenannten Verarbeitungsbetrieben Tierischer Nebenprodukte (VTN) sind überfällig. Ihre Relevanz bei der Aufklärung von Tierschutzverstößen hatte zuletzt eine Studie der Tierärztlichen Hochschule Hannover 2017 belegt, die zu einem erheblichen Anteil Tiere mit üblen Verletzungen feststellte, die weder erfasst wurden noch dem Herkunftsbetrieb zugeordnet werden konnten“, kommentiert Kirsten Tackmann, agrarpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, den heutigen Beschluss des Bundeskabinetts zur Änderung des Tierschutzgesetzes. Tackmann weiter:

„Dennoch ist mehr nötig, um bei der Umsetzung des Staatsziels Tierschutz voranzukommen. Warum diese aktuellen Regelungen nur für Rinder und Schweine getroffen werden, ist schwer nachvollziehbar. Darüber hinaus hätten vielen Lückenschließungen erfolgen können. Und die Tiergesundheitsdatenbank, die schon lange von der Tierärzteschaft gefordert wird, hätte bei dieser Gelegenheit umgesetzt werden können. Darüber hinaus bleiben Vollzugsdefizite, die auf dem Rücken der Tiere, aber auch der Behörden ausgetragen werden. Regelmäßige, unangekündigte Kontrollen müssen mit dem erforderlichen Personal abgesichert werden. Amtstierärztinnen und -ärzte brauchen mehr Rückendeckung. Aber auch Fachstaatsanwaltschaften und Schwerpunktgerichte für Tierschutzfragen sind nötig, um Verfahren sachgerecht durchführen zu können.“

F.d.R. Benjamin Wuttke

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