Dr. Kirsten Tackmann weiter:
„Eine zukunftsfähige Agrarpolitik muss sicherstellen, dass man von der landwirtschaftlichen Tätigkeit leben kann. Dafür müssen nicht nur ökologische Aspekte berücksichtigt, sondern auch soziale Leistungen der Betriebe unterstützt werden. Ortsansässige Landwirtinnen und Landwirte sind unsere wichtigsten Partnerinnen und Partner für die notwendigen Veränderungen. Wer sozialversicherungspflichtige Arbeits- und Ausbildungsplätze oder die Existenzgrundlage für mitarbeitende Familienangehörige schafft, soll über die Gemeinsame Agrarpolitik honoriert werden.
Das Geschäftsmodell von Investorenlandwirtschaft entspricht nicht einer am Gemeinwohl orientierten Landwirtschaft. Die Investorinnen und Investoren sollen sowohl vom Bodenerwerb als auch von der Agrarförderung ausgeschlossen werden. Stattdessen wird eine Agrarförderpolitik gebraucht, die ortsansässige Landwirtschaftsbetriebe in ihrem Kampf gegen Investorinnen und Investoren unterstützt.
Dazu gehört für DIE LINKE, originär ostdeutsche Agrarstrukturen nicht zu diskriminieren sowie eine geschlechtergerechte Agrarpolitik und die Unterstützung von Junglandwirtinnen und -landwirten. Auch die Weidetierhalterinnen und -halter müssen verstärkt Unterstützung aus Europa erhalten für ihren Beitrag zum Erhalt und die Entwicklung der ökologisch wertvollen Kulturlandschaft in der EU.
An diesen Ansprüchen wird DIE LINKE die Vorschläge der EU-Kommission messen. Wir fordern den Kommissar für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung daher auf einen echten Fortschritt in der gemeinsamen Agrarpolitik Europas anzustreben.“
Berlin, 30.05.2018
Hintergrund:
Am 1. Juni 2018 veröffentlicht die EU-Kommission ihre Legislativvorschläge zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) Europas. Die Reform soll ab 2021 in Kraft treten. Im November 2017 hat die EU-Kommission ihre Leitlinien für die GAP vorgelegt. Durch den mehrjährigen Finanzrahmen des EU-Haushalts wurde bereits eine Kürzung von ca. 5% im Agrarbudget angedeutet. In der 23. Kalenderwoche wird DIE LINKE ihr Positionspapier zur GAP ab 2020 veröffentlichen.