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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

Kirsten Tackmann’s letzter Bundestagsreport vor der Sommerpause 2016 handelt vom EEG – was bedeutet die Novellierung, auch für die Region

412 Seiten – das war der Änderungsantrag der Koalition zum EEG, der uns während der Ausschusssitzungen am Mittwoch auf den Tisch gelegt wurde. Allein das zeugt von einem sehr merkwürdigen Verständnis von souveränen parlamentarischen Beratungs- und Entscheidungsprozessen. Im federführenden Wirtschaftsausschuss wurden während der Beratung dann durch Zufall falsche, so von der Koalition selbst nicht beabsichtigte Zahlen gefunden und ad hoc handschriftlich korrigiert – weitere Fehler sind wohl vorprogrammiert. DIE LINKE hat dann auch folgerichtig die Abstimmung dort ebenso verweigert wie im Umweltausschuss. Im Agrarausschuss wurde eine Fortführung der Ausschusssitzung am Nachmittag erzwungen, damit wenigstens die Beschlussvorlage gesichtet werden kann.

Aber nicht nur das Verfahren war eine Katastrophe. Auch der Inhalt der Beschlüsse wird uns noch lange beschäftigen. Es geht um nicht weniger als einen Paradigmenwechsel weg von einem erfolgreichen System der Förderung durch Einspeisevergütungen für erneuerbare Energie, das unterdessen in 50 Ländern kopiert wird, hin zu einem System, in dem man sich für Ausschreibungen bewirbt und dann vielleicht den Zuschlag bekommt – wenn man denn billig genug produziert.

Auch in der eilig noch anberaumten Anhörung am Montag sah die Mehrzahl der Expertinnen und Experten diesen Gesetzentwurf skeptisch bis kritisch. Das Ausschreibungsmodell hat gemäß internationalen Versuchen eben keine Kostenreduzierung gebracht wie beabsichtigt, denn es führt zu Marktkonzentration, Bürokratie, hohen Transaktionskosten, die über kurz oder lang von den Verbraucherinnen und Verbrauchern übernommen werden müssen.

Im Gegenzug ist als Kollateralschaden zu erwarten, dass gerade kleinere, dezentrale, vor Ort verankerte Bürgerenergieprojekte und kleinere Kommunen auf der Strecke bleiben. Auch die Ausnahmeregelung, die Kommunen zehn Prozent an Bürgerenergieprojekten zuspricht, wird daran nicht viel ändern, denn zehn Prozent von nichts ist eben auch nichts. Also genau die, die eigentlich die größte Chance auf Akzeptanz haben, weil sie Wertschöpfung in die Region bringen und Menschen vor Ort beteiligen.

In Zukunft wird auch jeder, der Geld für technische Innovationen in die Hand nehmen will, ein noch größeres Risiko auf sich nehmen müssen, denn er weiß nicht, ob er am Ende eine Ausschreibung gewinnen wird.

Die Ausbaukorridore für Bioenergie sind so eng gestrickt, dass selbst der Erhalt der vorhandenen Anlagen in Frage steht. Hier wird gerade eine ganze Branche, die jahrelang gefördert wurde, in Frage gestellt und ein zartes Pflänzchen für Arbeitsplätze und regionale Wertschöpfung im ländlichen Raum inklusive Investitionen vernichtet. Dabei kann Bioenergie als regelbare Energie eine wichtige Rolle in einem erneuerbaren System einnehmen.

Bei allem Verständnis dafür, dass Fehlanreize und Fehlentwicklungen durchaus korrigiert werden sollten – aber das Gegenteil eines Fehlers ist eben meist auch ein Fehler und die Fehlanreize lagen nicht im Prinzip an der Einspeisevergütung, sondern an der Ausgestaltung.

Ein Zubau an Biogas ist sicher nicht in allen Regionen noch sinnvoll. Ohne einen moderaten Zubau wird es aber eine technische Weiterentwicklung der Anlagen kaum geben. Diese wird aber gerade auch für eine nachhaltigere Biogasproduktion jenseits des Mais gebraucht.

Eine sozialere, ökologischere und demokratischere Energiewende wird mit diesem EEG blockiert.