Anhang: entschliessungsantrageeg.pdf
Der Gesetzesentwurf schreibt einen Pflichtanteil von erneuerbaren Energie zur Deckung der Wärmeversorgung von Neubauten vor, ermöglicht aber auch Ausnahmen und Ersatzmaßnahmen. Der Gebäudebestand fällt nicht unter das Gesetz, weist aber die weitaus größten Potenziale für den Einsatz erneuerbarer Energie und damit zum Klimaschutz auf. Wir fodern daher, den Wohnungsbestand auch in das Gesetz aufzunehmen sowie Ausnahmeregelungen und den Einsatz von Bioenergie stärker zu beschränken.