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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

Der Gesetzesentwurf schreibt einen Pflichtanteil von erneuerbaren Energie zur Deckung der Wärmeversorgung von Neubauten vor, ermöglicht aber auch Ausnahmen und Ersatzmaßnahmen. Der Gebäudebestand fällt nicht unter das Gesetz, weist aber die weitaus größten Potenziale für den Einsatz erneuerbarer Energie und damit zum Klimaschutz auf. Wir fodern daher, den Wohnungsbestand auch in das Gesetz aufzunehmen sowie Ausnahmeregelungen und den Einsatz von Bioenergie stärker zu beschränken.

Anhang: entschliessungsantrageeg.pdf