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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

Eine menschenwürdige Unterbringung von Flüchtlinge geht uns alle an. Die mehr als 200.000 Asylsuchenden, die dieses Jahr in Deutschland erwartet werden, sind die Verlierer falscher Politik, auch der EU. Auch wenn ihre Unterbringung eine Herausforderung in den Kommunen ist, sollte gerade DIE LINKE dazu beitragen, die Aufgabe menschlich zu lösen.

Der Brandenburger Koalitionsvertrag bekennt sich zu dieser Verantwortung. Die rot-rote Koalition wird die angemessene Unterbringung von Flüchtlingen mit einem durch das Land und die Kommunen finanzierten Sonderprogramm unterstützen, steht auf S. 40. Die Wohnungsunterbringung bleibt erste Wahl. Das Land übernimmt die Kosten für die medizinische Versorgung. Die psychosoziale Betreuung soll verbessert werden.

Im Bundestag wurde diese Woche abschließend über den Gesetzentwurf des Bundesrats zu Maßnahmen im Bauplanungsrecht debattiert, die die Unterbringung von Flüchtlingen erleichtern sollen. Doch eigentlich will der Bund die Flüchtlinge nur rechtssicher in Sammelunterkünften und selbst in Gewerbegebieten verwahren. Damit werden die Fehler der Vergangenheit zementiert. Der Bund lässt die Kommunen weiter allein, wohl wissend, dass die Unterbringung von traumatisierten Menschen in Sammelunterkünften nicht den Mindeststandards der Menschenwürde entspricht. Allzu schnell wird vergessen, dass viele auf der Flucht vor Krieg und Terror mit nichts als ihrem knapp geretteten Leben zu uns kommen. Sie brauchen ihre Chance auf Integration und gesellschaftlicher Teilhabe. Menschenwürdiges Wohnen gehört dazu.

Deshalb fordert die Bundestagsfraktion DIE LINKE in ihrem Entschließungsantrag zum Gesetz, dass Flüchtlinge in der Regel dezentral in Wohnungen mit Mindeststandard untergebracht werden. Dass der soziale Wohnungsbau gestärkt und die Städtebauförderung so ausgestattet wird, dass sie einer dauerhaften Zuwanderung von Menschen gerecht wird. Mit der Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern 2019 muss der Bund seine finanzielle Verantwortung übernehmen und den Ländern die Nettoausgaben für die Leistungen für Asylsuchende erstatten.

Niemand redet die vielen Fragen, die durch die steigende Zahl von Flüchtlingen vor Ort gelöst werden müssen, klein. Gleichzeitig ist es beeindruckend, wie viele sich vor Ort zusammenfinden, um die Probleme zu lösen und wie oft klar wird, dass wir von den anderen Lebenserfahrungen, Sichtweisen und Traditionen profitieren.

In meiner Heimatgemeinde Wusterhausen/Dosse hat sich schon Wochen vor Ankunft der ersten Flüchtlinge ein Unterstützerkreis getroffen. Im Protokoll stehen konkrete Hilfeangebote, vom Deutschunterricht, Ergotherapie, Traumaarbeit bis hin zu Unterstützung bei Ämter- und Versorgungsgängen oder Stadtführungen.

Die Menschen vor Ort, die Kommunen und die rot-rote Landesregierung machen also ihre Hausaufgaben. Ohne deutlich mehr Unterstützung durch den Bund wird es aber nicht gehen.