Fragen zur schriftlichen Beantwortung, Monat November 2013
- Inwieweit wird im Rahmen des SEPA-Verfahrens bei der nationalen Umsetzung des europäischen Rechtsrahmens gesichert, dass für Bankkundinnen und –kunden im Fall von unzureichender Kontodeckung weiter keine zusätzlichen(direkten oder indirekten) Gebühren für eine fehlgeschlagene Abbuchung entstehen bzw. auferlegt werden dürfen?
- Inwieweit verfolgt die Bundesregierung Pläne für eine rechtlich verbindliche Regelung, um anstelle einer freiwilligen Selbstverpflichtung der Bankenbranche auf dieser Ebene als Gesetzgeber sicherzustellen, dass von Bankkundinnen und –kunden weiter keine zusätzlichen direkten oder indirekten Gebühren für Abbuchungen gezahlt werden müssen, wenn die Rechnungssumme nicht gedeckt ist?
Die Antwort der Bundesregierung: 131203_AntwBR_schrA_SEPA_Gebühren