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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

Die ersten beiden November-Fragen nutzt MdB Dr. Kirsten Tackmann um sich bei der Bundesregierung nach der SEPA-Umstellung und damit zusammenhängenden Folgen zu erkundigen. Lesen Sie die Antworten der Bundesregierung.

Fragen zur schriftlichen Beantwortung, Monat November 2013

  1. Inwieweit wird im Rahmen des SEPA-Verfahrens bei der nationalen Umsetzung des europäischen Rechtsrahmens gesichert, dass für Bankkundinnen und –kunden im Fall von unzureichender Kontodeckung weiter keine zusätzlichen(direkten oder indirekten) Gebühren für eine fehlgeschlagene Abbuchung entstehen bzw. auferlegt werden dürfen?
  2. Inwieweit verfolgt die Bundesregierung Pläne für eine rechtlich verbindliche Regelung, um anstelle einer freiwilligen Selbstverpflichtung der Bankenbranche auf dieser Ebene als Gesetzgeber sicherzustellen, dass von Bankkundinnen und –kunden weiter keine zusätzlichen direkten oder indirekten Gebühren für Abbuchungen gezahlt werden müssen, wenn die Rechnungssumme nicht gedeckt ist?

Die Antwort der Bundesregierung: 131203_AntwBR_schrA_SEPA_Gebühren