Frage:
„Welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung aus der aktuell erfolgten Einstufung des Herbizidwirkstoffs Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend“ („probably carcinogenic to humans“) durch die Weltgesundheitsorganisation (WHO), insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Bundesrepublik Deutschland als Berichterstatterin im EFSA-Neubewertungsverfahren für diesen Wirkstoff einen Bericht mit der Hauptaussage vorgelegt hat, von Glyphosat würden keine gesundheitlichen Gefahren ausgehen und damit stünde einer Neuzulassung nichts im Wege?“
Hier können Sie das Antwortschreiben lesen >> 150401_SchA_Glyphosat
Dazu Tackmanns Kommentar: „Die Weltgesundheitorganisation WHO stellt aktuell fest, dass der Unkrautvernichter „Glyphosat“ (der Wirkstoff ist beispielsweise in Monsantos RoundUp enthalten), wahrscheinlich krebserregend sei. Ich habe bei der Bundesregierung nachgefragt, was sie nun tun wird. Eher nichts, war die Antwort. Das zuständige Bundesinstitut für Risikobewertung habe Ende 2014 in einer Studie im Auftrag der EU-Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA alles geprüft und Unbedenklichkeit festgestellt, so Staatssekretär Bleser abwiegelnd. Aber man werde sich das noch mal in Ruhe anschauen.
Aus Sicht der Linksfraktion reicht das nicht. Prüfen ist gut und wichtig, aber bevor der seit Jahren in der Kritik stehende Wirkstoff weiter über Europas Feldern verspritzt werden darf, müssen im Vorsorgeprinzip alle Zweifel ausgeräumt werden. Grundsätzlich lehnen wir Anbauverfahren ab, die auf Totalherbiziden beruhen, wie zum Beispiel agrogentechnisch veränderte Pflanzen. Darüber hinaus fordern wir ein Anwendungsverbot für Glyphosat zur Vorerntebehandlung und im Privatbereich.“