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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

„Ich habe heute in Namentlicher Abstimmung gegen die Ergebnisse des Vermittlungsausschusses gestimmt, weil sie den Auftrag des Bundesverfassungsgerichts, existenzsichernde Regelsätze für die Hartz IV-Betroffenen und ihre Familien zu schaffen, nicht erfüllt haben“, erklärt Dr. Kirsten Tackmann zur heutigen namentlichen Abstimmung über die Empfehlung des Vermittlungsausschusses zum Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des II. und XII. Buches Sozialgesetzbuch.

Tackmann weiter: „Das Ergebnis des politischen Pokers im Vermittlungsausschuss geht zu Lasten der Hartz IV-Bezieherinnen und -Bezieher. Die zentralen Kritikpunkte des Bundesverfassungsgerichts an den bestehenden Regelungen wurden nicht ausgeräumt. Die Berechnungsgrundlage für die Regelsätze ist nach wie vor falsch und intransparent, ihre Höhe sichert nicht die gesellschaftliche Teilhabe. Eine separate Berechnung des Kinderregelsatzes wurde gar nicht erst vorgelegt. Wenn DIE LINKE es nicht eingefordert hätte, wäre über den Regelsatz überhaupt nur am Rande geredet worden. Der Streit zwischen fünf Euro (schwarz-gelb) oder elf Euro mehr (rot-grün) ist absurd, denn beide Summen entsprechen nicht einmal den Mindestforderungen der Sozialverbände. Es hätte also auch mit gelungenen Vermittlungsverhandlungen keine verfassungskonformen Regelsätze gegeben. Es bleibt bei einem verfassungswidrigen gesetzlichen Schwebezustand für fast sieben Millionen Betroffene. Das ist der eigentliche Skandal.“

Die wenigen positiven Verhandlungsangebote – wie die Übertragung der Zuständigkeit für das Bildungs- und Teilhabepäckchen an die Kommunen und deren Kostenübernahme durch den Bund sowie kleinteilige Besserungen wie ein bis 2014 durch den Bund finanziertes Mittagessen für Hortkinder und die Nichtanrechnung von Aufwandspauschalen für ehrenamtliche Tätigkeiten – können nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Bundesregierung im Vermittlungsausschuss nie ernsthaft vorhatte, die Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts nach verfassungsgemäßen Regelsätzen zur Grundlage der Verhandlungen zu machen. Statt den Auftrag des Gerichts zu erfüllen, wurde in einer informellen Arbeitsgruppe, bei deren Mitarbeit DIE LINKE seit dem 19. Januar ausgeschlossen war, über Verabredungen zwischen der Koalition und SPD/ Grünen verhandelt, die mit dem eigentlichen Auftrag der Bundesverfassungsgerichts wenig zu tun haben.

„Allein in Ostprignitz-Ruppin und in der Prignitz warten über 19.000 Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II auf verbindliche gesetzliche Regelungen zum Regelsatz sowohl für Erwachsene als auch für Kinder. Nun müssen sie darauf hoffen, dass eine erneute Anrufung des Vermittlungsausschusses dies endlich ermöglicht oder die Gerichte die Rechte der Betroffenen durchsetzen. DIE LINKE wird weiter dafür streiten.“