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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

Die Bundestagsabgeordnete Kirsten Tackmann begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, mit der die gegenwärtigen Hartz IV Regelsätze als verfassungswidrig und nicht existenzsichernd erklärt werden.

Tackmann weiter:

"In meinen monatlichen Sprechstunden-Tagen im Wahlkreis werde ich überwiegend bei Problemen um Hilfe gebeten, die aus Hartz IV resultieren. Dabei geht es nicht nur, aber eben auch um zu geringe Regelsätze, die zu einer deutlichen Einschränkung der Lebensqualität führen. Wenn Ausgaben für eine Tageszeitung oder einen Internetanschluss gestrichen werden müssen, Mitgliedschaften im Sportverein oder der Besuch einer Kulturveranstaltung zum Luxus werden, kann von gleichberechtigter Teilhabe am gesellschaftlichen Leben keine mehr Rede sein.

DIE LINKE hat Recht behalten: Hartz IV ist Armut per Gesetz!

Insofern ist die Entscheidung des Karlsruher Richter nur folgerichtig und längst überfällig. Diese schallende Ohrfeige für rot-grüne-schwarzgelbe Regierungskoalitionen muss nun endlich zu Konsequenzen führen, die wir seit Langem einfordern. Gebraucht wird noch in dieser Wahlperiode ein menschenwürdiges, gerechtes, repressionsfreies System der sozialen Sicherung und fairer Löhne. Für mich als LINKE heißt das: eine bedarfsdeckende Mindestsicherung in Höhe von 500 Euro als Regelleistung für Erwachsene, eine eigenständige Kindergrundsicherung sowie ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn von 10 Euro. Denn noch wichtiger als höhere Regelsätze wäre den meisten Betroffenen, dass sie endlich wieder eine gerecht bezahlte Arbeit erhalten, von der sie leben können."