Tackmann weiter:
„Für die Bedienung der Interessen ihrer Klientel nimmt die Koalition billigend in Kauf, dass die Folgen für die Landwirtschaftsbetriebe und den Bundeshaushalt unklar sind. In der Anhörung blieb völlig offen, wie viel Bodenfläche für den erweiterten Alteigentümer-Anspruch auf begünstigten Bodenerwerb reserviert werden müsste und wie viel Einnahmen dem überschuldeten Bundeshaushalt dabei verloren gehen. Die im Gesetzentwurf stehenden Mindereinnahmen von 370 Millionen Euro scheinen eher ein Mindestbetrag zu sein.
Der Gesetzesentwurf verschärft damit zusätzlich die Lage am durch die BVVG-Verkäufe geprägten Bodenmarkt in den ostdeutschen Bundesländern. Die Bodenpolitik wird damit immer widersinniger und unkalkulierbar.
Durch die Öffnung der Landverkäufe zugunsten international agierender Kapitalgesellschaften hat sich der Bodenmarkt innerhalb weniger Jahre von einem durch die Landwirtschaft wirtschaftlich tragbaren Niveau zu einem Spekulationsmarkt entwickelt. Ehemals volkseigene Äcker und Wälder sind so teuer, dass die Boden- und Pachtpreise mit landwirtschaftlicher Arbeit kaum noch zu erwirtschaften sind.
DIE LINKE fordert: Bodenspekulation verhindern statt Alteigentümer einseitig zu begünstigen.“