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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

„Die Bundesregierung bestätigt, dass eine Weidetierprämie auch 2021 nicht kommen wird. Die Koalition hat die Frist untätig verstreichen lassen. Angesichts der sehr schwierigen Lage der Betroffenen ist dies unterlassene Hilfeleistung. Dass die Bundesregierung gleichzeitig darauf verweist, dass ‚die extensive Weidetierhaltung angesichts ihrer erheblichen Bedeutung für die Erhaltung der biologischen Vielfalt dauerhaft abzusichern‘ sei, ist ohne Weidetierprämie purer Zynismus. Damit wird selbst ein einstimmiger Beschluss des Bundesrats ignoriert. Auch der Verweis auf die EU ist absurd, denn 22 EU-Mitgliedstaaten nutzen diese Möglichkeit der Kopplung von Direktzahlungen zur Unterstützung der Schaf- und Ziegenhaltung als sogenannte Weidetierprämie.“, so Dr. Kirsten Tackmann, agrarpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion DIE LINKE zur die Antwort der Bundesregierung auf ihre Schriftliche Frage Nr. 8/047.

Dr. Kirsten Tackmann weiter:

Aber insbesondere die Schaf- und Ziegenhaltenden können nicht länger warten. Sie brauchen jetzt Hilfe, sonst bleibt der Berufsstand vom Aussterben bedroht. DIE LINKE bleibt bei ihren Forderungen und bringt dafür erneut einen Antrag in den Bundestag ein:

  • die Einführung einer Weidetierprämie
  • eine bundesweit einheitliche Regelung in der Beschaffenheit und Förderung von Herdenschutzmaßnahmen
  • dies muss eine Hundert-Prozent-Förderung in den Bereichen Anschaffung, Ausbildung und Unterhalt von Herdenschutztieren, Anschaffung, Aufbau und Instandhaltung von Herdenschutzzäunen sein, inklusive Arbeitskosten
  • einen bundesweit einheitlichen Umgang mit durch große Beutegreifer verursachten Schäden an Nutztieren, an Dritten und Sachen
  • eine bundesweit einheitliche Regelung zum Wolfsmanagement unter Einhaltung der aktuellen Rechtslage
  • die Einrichtung eines Herdenschutzkompetenzzentrums, das Erfahrungen zu einem geeigneten Herdenmanagement in Anwesenheit von großen Beutegreifern aufbereitet, bundesweit einheitliche Regelungen zum Herdenschutz erarbeitet, die kostenfreie Beratung von Weidetierhalterinnen und -haltern übernimmt und für diesbezügliche Öffentlichkeitsarbeit zuständig ist
  • eine angemessene Förderung von Schäfereiinfrastruktur wie Streifenprogramme (bspw. Wald- und Ackerränder, Gewässerrandstreifen), um die Verfügbarkeit von Triftwegen für die Wanderschäferei zu erhöhen, und eine unkomplizierte Förderung von Brunnen, um die Wasserverfügbarkeit auf den Flächen zu gewährleisten
  • eine Bindung der Vergabe von landwirtschaftlichen Nutzflächen an ortsansässige Landwirtinnen und Landwirte und eine Preisobergrenze für landwirtschaftlichen Boden, um den Zugang zu Boden für tatsächlich landwirtschaftlich Aktive zu gewährleisten
  • die Förderung einer regionalen Verarbeitungs- und Vermarktungsstruktur von Schaf- und Ziegenprodukten und eine Abkehr von importiertem Schaf- und Ziegenfleisch aus Übersee
  • insgesamt die Honorierung der gesamtgesellschaftlich wichtigen Arbeit der weidetierhaltenden Betriebe durch die generelle Kopplung von EU-Agrarsubventionen an ökologische und soziale Kriterien

Hier finden Sie die Antwort auf die Schriftliche Frage Nr. 8/047.