Dr. Kirsten Tackmann weiter: „Die geplante Handels- und Investitionspartnerschaft zwischen der EU und den USA bedroht ein grundsätzliches Prinzip, welches in der EU mühsam etabliert wurde: Den vorsorgenden Verbraucherschutz. Das sieht auch das Europaparlament so. In den USA darf Geflügelfleisch durch Chlorbäder desinfiziert werden. Hormone werden als Wachstumsbeschleuniger in der Tiermast eingesetzt. Fleisch von Nachkommen geklonter Tiere landet ohne Kennzeichnung im Supermarktregal. Ganz zu schweigen vom laxem Umgang mit der Agro-Gentechnik in den USA. Gentech-Produkte könnten so leichter auf den EU-Markt gelangen.
Noch sind solche Auswüchse der Lebensmittelwirtschaft in der EU undenkbar, doch in einer Freihandelszone könnte uns genau das aufgezwungen werden. Gemeinsame Standards zwischen beiden Partnern könnten die hohen EU-Standards gefährden. Die EU sollte sich nicht das amerikanische Agrarmodell überstülpen lassen und stattdessen verbraucherpolitische Errungenschaften verteidigen. Am besten dadurch, dass der komplette Bereich von den Verhandlungen ausgenommen wird, wie beispielsweise die „kulturelle Ausnahme“, die auf Druck Frankreichs erreicht wurde.“
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