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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

Leserbrief von Dr. Kirsten Tackmann (MdB) zu „Landwirtschaft als öffentliches Gut“ (19.5.) und Leserbrief „Handeln, damit keiner durchs Sieb fällt“ (28.5.)

Die agrarpolitischen SprecherInnen im Bundestag und in den Landesparlamenten sowie die BAG „Agrarpolitik und ländlicher Raum“ beim Parteivorstand wollen mit ihren Vorschlägen zur Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2013 ein Konzept vorlegen, mit dem für Steuerzahlerinnen und Steuerzahler verständlich wird, warum und wofür die europäischen Landwirtschaftsbetriebe weiterhin öffentlich Gelder erhalten sollen. Es gibt bereits viele Begehrlichkeiten den Agrarhaushalt massiv zurechtzustutzen und ohnehin knapper werdende Gelder in andere Politikbereiche zu verschieben. Auch deshalb ist für uns als AgrarpolitikerInnen klar, dass es ein einfaches „Weiter so“ in der GAP nicht geben kann. Außerdem ist es Grundverständnis der Politik der LINKEN, dass öffentliche Gelder konsequent die Betriebe unterstützen sollen, die mit sozialer und ökologischer Verantwortung wirtschaften. Im Gegensatz zur Bundesregierung halten wir es daher für dringend geboten, die Verteilung der Mittel aus dem EU-Agrar-Haushalt an konkrete Kriterien zu binden. Nur dann wird die GAP auch gesellschaftlich akzeptiert und finanziert werden. Dabei gilt für uns der Grundsatz: Öffentliche Gelder nur für konkret nachweisbare öffentliche Leistungen –solang diese noch nicht über den Markt honoriert werden, also bis z. B. soziale und ökologische Standards in die WTO-Handelsregeln einbezogen sind. Wer in Zukunft nur Produkte für den (Welt-)Markt nur „betriebswirtschaftlich billig“ erzeugt, ohne auch volkswirtschaftlich wichtige Kriterien zu erfüllen, also zugleich als „Nebenprodukt“ Beiträge zu Klimaschutz, Biodiversität, Landschaftserhalt zu leisten und Arbeitsplätze zu schaffen, der sollte nicht mehr mit öffentlichen Geldern rechnen. Für die Betriebe bietet die Erbringung dieser Leistungen ein Zusatzeinkommen, wenn sie wollen. Die Bindung der „Arbeitsprämie“ an Sozialversicherung und Mindestlohn gilt übrigens nicht – wie von Herrn Jubelt dargestellt – für Familienbetriebe und Subsistenzlandwirtschaft. Das wäre realitätsfremd. Das Problem der nicht-kostendeckenden Erzeugerpreise der Landwirtschaftsbetriebe kann nicht durch Fördermittel als Einkommensausgleich gelöst werden, weil diese Gelder ohnehin von den Landeigentümern, Dünge- und Pflanzenschutzmittelerzeugern, Lebensmittelverarbeitungsbranche oder spätestens vom Lebensmitteleinzelhandel abgeschöpft werden würden. Das kann nur durch eine gerechte Marktordnung gelöst werden, die eine Stärkung der Erzeugerbetriebe in der Wertschöpfungskette sicherstellen muss. Die Exportorientierung der deutschen Agrarpolitik auf einen hochspekulativen Weltagrarmarkt ist nicht im Interesse der Agrarbetriebe. Gerade LINKE sollten auch das konservative Märchen nicht weiter erzählen, dass eine hohe EU-Agrarproduktion im Kampf gegen den Hunger weiterhilft. Hunger ist und bleibt auf absehbare Zeit eine Frage der Verteilung und des Zugangs zu Ressourcen (Land, Wasser, Düngemittel).