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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

„In immer kürzeren Zeitabständen kommen tierhaltende Agrarbetriebe durch bislang unbekannte Gefahrenursachen in existenzielle Notsituationen. So lange aber die Ursachen einer Bestandserkrankung nicht anerkannt und amtlich festgestellt ist, bleiben die Zugänge zu finanziellen Hilfen versperrt. Daher fordert die Linksfraktion einen Notfonds, der in solchen Fällen einspringt,“ erklärt Dr. Kirsten Tackmann. Die Linksfraktion hat diese Woche den Antrag „Notfonds für tierhaltender Betriebe einrichten“ beschlossen (Bundestagsdrucksache 17/9580). Ende Mai wird im Plenum des Bundestages in erster Lesung über den Antrag beraten.

Tackmann weiter:

„Klimawandel und globale Handels- und Personenströme gehören zu den wichtigsten Ursachen neuer oder erhöhter Infektionsrisiken für Nutztierbestände. Schmallenberg-Virus, der so genannte „chronische Botulismus“ oder die Blauzungenkrankheit sind Zeichen dieser Entwicklung. Wenn Tiere erkranken oder sterben, ist das nicht nur eine emotionale Belastung, sondern schnell auch eine finanzielle Bedrohung. Bei unbekannten Ursachen sind die Möglichkeiten der Betriebe zur Risikoreduzierung stark eingeschränkt. Solange eine Tierseuche nicht anerkannt ist, zahlt auch keine Tierseuchenkasse. Bisher hilft dann also niemand die finanziellen Verluste abzufedern. Zur Überbrückung dieses Zeitraums schlagen wir die Einrichtung eines Notfonds vor. Er soll bei ungeklärten oder noch nicht amtlich anerkannten Bestandserkrankungen greifen. Ab dem Jahr 2013 fordern wir dafür 10 Millionen Euro. Dieser Betrag soll jedes Jahr bedarfsgerecht dynamisiert werden.

Durch die Einführung eines Notfonds kann den betroffenen Betrieben schnell und möglichst unbürokratisch geholfen werden. Sobald die Ursachen der Tiererkrankungen festgestellt sind bzw. eine Tierseuche amtlich anerkannt wurde, können die regulären Ausgleichszahlungen bzw. Beihilfen greifen. Die bereits vorab ausgezahlten Mittel sollen dann an den Fonds zurückfließen.“

Den Antrag finden Sie www.kirsten-tackmann.de/show/5073818.html [hier].