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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

„Ich habe gegen den Gesetzentwurf der Koalition gestimmt, weil die minimale Anhebung der Verdienstgrenze für geringfügige Beschäftigungen am eigentlichen Problem vorbeigeht. Die eklatante ökonomische und soziale Benachteiligung der Minijobberinnen und Minijobber, die übrigens ihren Anfang unter Rot-Grün in der Agenda 2010 nahm, muss ein Ende haben“, kommentiert Dr. Kirsten Tackmann die zweite und dritte Lesung des Gesetzentwurfes der CDU/CSU, FDP zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung (17/10773, 17/11174, 17/11178).

Tackmann weiter:

„7,3 Millionen Beschäftigte in Deutschland arbeiten aktuell in Minijobs. Das sind ein Fünftel aller Beschäftigten.

Minijob heißt Minilöhne. Mehr als 80 Prozent der geringfügig Verdienenden erhalten einen Lohn, der unter der Niedriglohngrenze liegt. Viele bekommen nicht einmal den momentanen Höchstsatz von 400 Euro – im Schnitt erhalten die Betroffenen nur 260 Euro.

Minijob heißt Minirente. Minijobberinnen und Minijobber sind kaum sozial abgesichert und sie zahlen keine eigenständigen Beiträge in die sozialen Sicherungssysteme.

Aktuell wird für einen Minijob von 400 Euro im Jahr ein Rentenbeitrag von 3,18 Euro erworben. Mit der neuen Regelung von 450 Euro sind es 4,15 Euro.

Die Rentenhöhe bei 45 Jahren in einem Minijob mit 400 Euro beträgt 182,83 Euro, mit 450 Euro Verdienst wären es ganze 205,70 Euro. So die Antwort der Bundesregierung auf die schriftliche Frage meiner Kollegin Diana Golze im März dieses Jahres.

Minijob heißt ökonomische und soziale Benachteiligung nach Geschlecht. Zwei von drei Minijobbern sind Frauen – ein Armutszeugnis für die Bundesrepublik in punkto Gleichstellung.

DIE LINKE fordert in ihrem Antrag Minijobs mit sozialversicherungspflichtiger Arbeit gleichzustellen. Das heißt Sozialversicherungspflicht ab dem ersten Euro. Das heißt aber auch die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes, der selbstverständlich auch für Teilzeitbeschäftigte gelten muss.“

Den Antrag der Fraktion DIE LINKE. „Minijobs mit sozialversicherungspflichtiger Arbeit gleichstellen“ (17/7386) finden Sie hier.