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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

„Unstrittig sind Maßnahmen zum Schutz der biologischen Vielfalt, inklusive Bestäuber, notwendig. Aber leider lässt die Antwort der Bundesregierung weitgehend offen, wie die Agrarbetriebe bei der Umsetzung des Insektenschutzes unterstützt werden. So bleibt fraglich, ob beispielsweise eine pestizidfreie Flächenbewirtschaftung, die bisher über Agrarumwelt- und -klimamaßnahmen (AUKM) förderfähig war, auch nach Verabschiedung des Gesetzes förderfähig bleibt. Immerhin wird klargestellt, dass die Bundesländer in NATURA 2000-Gebieten „Kompensationszahlungen für besondere ordnungsrechtliche Vorgaben für solche Anforderungen leisten können, die über die Standards zum guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand der Flächen (GLÖZ-Standards) hinausgehen“, kommentiert Dr. Kirsten Tackmann, agrarpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion DIE LINKE die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage nach der finanziellen Unterstützung der geplanten Maßnahmen zum Insektenschutz.

Dr. Kirsten Tackmann weiter:

„Die Bundesregierung hat offensichtlich weder einen Plan zur Sicherung kostendeckender Erzeugerpreise noch für die Honorierung von sozialen und ökologischen Leistungen in der Landwirtschaft. Die Vernünftigen müssen vor den Unvernünftigen geschützt werden – sowohl durch Ordnungsrecht als auch durch eine Förderung die da ankommt, wo sie dringend gebraucht wird. Ohne ernsthaften Dialog, angemessene Übergangszeiträume und finanzielle Unterstützung, inklusive Beratung, wird sich die soziale und ökologische Krise in der Landwirtschaft weiter zuspitzen. Ein einfaches Weiter so ist keine Option, eine Wende auf der Autobahn aber auch nicht. “

Berlin, 25.02.2021

Hier finden Sie die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 2/303.