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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

„Mit der Umstellung auf das SEPA-Zahlverfahren können Banken in Deutschland von ihren Kundinnen und Kunden wieder Gebühren für geplatzte Lastschriften oder abgelehnte Zahlungsaufträge verlangen.“, so Dr. Kirsten Tackmann. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf zwei schriftlichen Fragen der LINKEN Abgeordneten zum SEPA-Verfahren zurück. Dr. Tackmann wollte wissen, inwieweit bei der nationalen Umsetzung des SEPA-Verfahrens gesichert ist, dass den Bankkundinnen und –kunden entsprechend der deutschen Rechtsprechung weiter keine zusätzlichen direkten oder indirekten Gebühren entstehen, sollte das Bankkonto nicht ausreichend gedeckt sein.

Dr. Kirsten Tackmann weiter:

„In der Vergangenheit durften die Banken hierzulande genau dies nicht. So entschied zuletzt der Bundesgerichtshof am 22. Mai 2012. Doch er wies zugleich darauf hin, dass die Banken mit dem SEPA-Verfahren künftig wieder Benachrichtigungs-gebühren verlangen können.

Wie die Bundesregierung auf die parlamentarische Anfrage mitteilte, plant sie keinerlei rechtlich verbindliche Regelungen um diese Gebühren zu verhindern. Es bleibt also den Banken überlassen, ob sie diese Gebühren erheben oder nicht. Das ist nicht hinnehmbar.

DIE LINKE fordert von der zukünftigen Bundesregierung eine rechtlich verbindliche Regelung, dass Bankkundinnen und –kunden keine zusätzlichen direkten oder indirekten Gebühren für Abbuchungen zahlen müssen.“

 

Die Antwort der Bundesregierung auf die Anfragen finden Sie hier.