Dr. Kirsten Tackmann weiter:
„In der Vergangenheit durften die Banken hierzulande genau dies nicht. So entschied zuletzt der Bundesgerichtshof am 22. Mai 2012. Doch er wies zugleich darauf hin, dass die Banken mit dem SEPA-Verfahren künftig wieder Benachrichtigungs-gebühren verlangen können.
Wie die Bundesregierung auf die parlamentarische Anfrage mitteilte, plant sie keinerlei rechtlich verbindliche Regelungen um diese Gebühren zu verhindern. Es bleibt also den Banken überlassen, ob sie diese Gebühren erheben oder nicht. Das ist nicht hinnehmbar.
DIE LINKE fordert von der zukünftigen Bundesregierung eine rechtlich verbindliche Regelung, dass Bankkundinnen und –kunden keine zusätzlichen direkten oder indirekten Gebühren für Abbuchungen zahlen müssen.“
Die Antwort der Bundesregierung auf die Anfragen finden Sie hier.