Dr. Kirsten Tackmann weiter:
„Eine breite Streuung des Bodeneigentums ist zwar Nachkriegskonsens in Deutschland, über seine reale Verteilung ist jedoch wenig bekannt. Die politische Brisanz dieses Defizits wird potenziert durch landwirtschaftsfremde Investoren. Sie erwerben direkt oder indirekt über Anteilskäufe landwirtschaftliche Flächen. So sind überregionale, bundesweite oder gar internationale verschleierte Netzwerke entstanden. Sie entziehen den ortsansässigen Landwirtschaftsbetrieben den Boden als Existenzgrundlage oder verteuern ihn extrem.
Landwirtschaftlicher Boden ist wie Bauland mittlerweile ein Spekulationsobjekt. Die Zeche zahlen ortsansässige Landwirtinnen und Landwirte und letztendlich die ländlichen Räume. Zwar hat die Koalition das Problem erkannt, aber die vorgeschlagene Änderung des Agrarstatistikgesetzes ist inkonsequent. Der Änderungsantrag der LINKEN fordert, nicht nur die Zugehörigkeit eines landwirtschaftlichen Betriebes zu einer Unternehmensgruppe und das direkt kontrollierende Unternehmen zu erfassen, sondern sämtliche Mutter- und Tochterunternehmen inklusive weiteren Beteiligungen des Betriebes an anderen Unternehmen und Unternehmensgruppen. Nur so können die Investorennetzwerke in der Landwirtschaft eindeutig identifiziert werden als ersten Schritt zur Rückgewinnung einer breiten Streuung des Bodeneigentums und der breiten Teilhabe.
Außerdem will DIE LINKE die Rolle von Frauen in der Landwirtschaft transparenter machen, um ihre soziale Lage, diskriminierende Tatbestände und Unterstützungsdefizite zu identifizieren. So sollen Arbeitskräfte in der Landwirtschaft nach Geschlecht erfasst werden einschließlich der Einkommenskombinationen. DIE LINKE setzt sich für eine gemeinwohlorientierte und geschlechtergerechte Agrarpolitik ein.
DIE LINKE bleibt am Thema dran.“
Hier der Änderungsantrag der Linksfraktion zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft des Bundestages (19/9763) „Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes“.