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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

Das Neue Deutschland titelte „Schutzschirm für Tierzüchter“. Das ist gut auf den Punkt gebracht. Der Antrag „Notfonds für tierhaltende Betriebe einrichten“, den DIE LINKE diese Woche in erster Lesung im Bundestag beantragt hat, ist kein Rundum-Sorglos-Paket. Er soll aber in besonderen Notsituationen helfen. Denn der Linksfraktion sind die tierhaltenden Betriebe in den ländlichen Räumen aus sozialen und ökologischen Gründen sehr wichtig.

©Rolf Handke www.pixelio.de

©Rolf Handke www.pixelio.de

Um was geht es?

Tierhaltenden Betrieben geht es schon im Alltag oft nicht gut. Die Produktionskosten steigen, die Erzeugerpreise sind nicht kostendeckend. Zusätzliche Belastungen durch bisher unbekannte Tiererkrankungen sind deshalb kaum zu verkraften.

Durch Klimawandel und globale Personen- und Handelsströme steigt aber das Risiko von neuen Tiererkrankungen. Dieses Jahr ist es das Schmallenberg-Virus. In den vergangenen Jahren sorgte die Blauzungenkrankheit für Aufregung oder das „Blutschwitzen“ der Kälber. Immer schneller sehen sich tierhaltende Betriebe mit immer neuen Risiken konfrontiert.

Wo die Existenz von Agrarbetrieben unverschuldet und unvermeidbar bedroht ist, muss politisch gehandelt werden. Solche Betriebe müssen in diesen Notsituationen unterstützt werden. Die Linksfraktion schlägt daher vor, einen Notfonds einzurichten. Dieser soll ab dem Jahr 2013 mit zehn Millionen Euro jährlich ausgestattet sein. Das Budget kann später bedarfsgerecht angepasst werden. Geld bekommen die Betriebe natürlich nur, wenn sie die Tierhaltung fortsetzen und niemanden entlassen.

Der Notfonds soll dort ansetzen, wo die bisherigen Sicherungsinstrumente versagen. Aktuell bekommen die Betriebe kein Geld, solange die Ursache einer Bestandserkrankung unbekannt oder nicht amtlich anerkannt ist. Der Notfonds soll auch einspringen, wenn sich Hilfe verzögert, z. B. bei ausbleibenden Genehmigungen aus Brüssel. Das Schmallenberg-Virus z. B. hatte seit November 2011 zu tausenden missgebildeten Jungtieren bei Schafen, Ziegen und Rindern geführt, wurde aber erst im März 2012 als Tierseuche anerkannt. Die Betriebe blieben zunächst mit ihrem Problem allein. Auch jahrelanger wissenschaftlicher Streit über die Ursache von Bestandserkrankungen, z. B. beim so genannten chronischen Botulismus, darf nicht länger auf dem Rücken der Betriebe ausgetragen werden.

Wer die Forderung nach einem Notfonds für übertrieben hält, sollte sich nicht die Entwicklung der neuen oder zurückkehrenden Tierseuchen in den vergangenen Jahren anschauen und einen realistischen Blick in die Zukunft wagen. Die Wissenschaft warnt seit Langem vor steigenden Gefahren.

Dieser Artikel von MdB Dr. Tackmann erschien am 25. Mai 2012 im Bundestagsreport der Landesgruppe Brandenburg. Den ND-Artikel finden Sie hier. Den Antrag finden Sie hier.