Der von den Koalitionsfraktionen eingebrachte Antrag greift wesentliche Forderungen des Antrages 17/5378 „Ökosysteme schützen, Artenvielfalt erhalten – Kormoranmanagement einführen“ der Bundestagsfraktion DIE LINKE auf. Letzterer wurde im Frühjahr 2011 gestellt. Die grundsätzliche Forderung beider Anträge ist ein bundesweites Kormoranmanagement. Dies kann ein wichtiger erster Schritt zu einem europaweiten Management sein. Daher stimme ich auch dem Antrag 17/7352 zu.
Gleichzeitig möchte ich auf drei kritische Aspekte des Antrages verweisen, die über die grundsätzliche Zustimmung hinaus festzustellen sind:
1. Die Antragsformulierungen zum Thema Eingriffe in Schutzgebieten sind missverständlich. Weitgehende Ausnahmeregelungen „auch in Schutzgebieten Eingriffe in bereits bestehende Kolonien zu ermöglichen“ müssen selbstverständlich im Rahmen naturschutzgesetzlicher Regelungen und damit auf die dort ermöglichten Ausnahmesituationen beschränkt bleiben. Viele betroffene Teichwirtschaften liegen in der Nähe oder in Schutzgebieten. Wenn notwendig, sollten hier einzelfallbezogene Maßnahmen geprüft werden. Rechtliche Bedenken sind zuvor ernsthaft zu prüfen. Handeln in solch begründeten Ausnahmefälle ist bereits jetzt möglich.
2. Im Antrag fehlen wichtige Partnerinnen und Partner zur Umsetzung eines bundesweiten Managements. Gerade bei so emotional geführten Debatten sollten alle beteiligten Stakeholder einbezogen werden. Die Koalition nennt jedoch nur die Bundesländer. Im Antrag der Bundestagsfraktion DIE LINKE wird auch die Beteiligung von FischerInnen, NaturschützerInnen und AnglerInnen gefordert. Es macht Sinn, diese Gruppen an einen Tisch zu holen und gemeinsam nach der besten Lösung zu suchen.
3. Im Antrag der Koalition fehlen differenzierte Blickwinkel. Die Probleme im Fischartenschutz sind nicht nur durch den Kormoran verursacht und hätten daher wie im Antrag 17/5378 gleichberechtigt dargestellt werden sollen. Beispielsweise muss auf den schlechten ökologischen Zustand vieler Fließgewässer infolge von Uferverbauung, Staustufen und Stickstoffeinträgen aus der Landwirtschaft hingewiesen werden. Neben einem Kormoranmanagement muss deshalb die Verbesserung der Gewässerqualität, die Reduzierung von Verbauungen und der Einflüsse der Wasserkraft sowie die Renaturierung der Gewässer weiter vorangetrieben werden.
Berlin, den 10.11.2011