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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

„Die lebensrettende Wirksamkeit von Antibiotika muss erhalten bleiben. Deshalb muss ihr Einsatz auf zwingend notwendige Anwendungen minimiert werden. Das gilt sowohl für die Behandlung von Nutz-, Klein- oder Heimtieren, aber auch für Menschen. Sinkende Abgabemengen sind zu begrüßen, sind aber kein Grund zur Entwarnung. Denn sie sagen wenig über die tatsächliche Reduktion der Anwendungshäufigkeit oder des Resistenzrisikos.“, kommentiert Dr. Kirsten Tackmann, agrarpolitische Sprecherin der LINKEN im Bundestag den Bericht des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zu den Abgabemengen antimikrobiell wirksamer Stoffe.

Dr. Kirsten Tackmann weiter:

„Gerade die zwar im Vergleich zu 2011 gesunkenen, aber anhaltend hohen Abgabemengen bei Reserveantibiotika wie Cephalosporine der 4. Generation, Colistin oder Makrolide in der Nutztierhaltung bleiben alarmierend. Die Abgabemenge für Colistin ist sogar die dritthöchste. Aber Reserveantibiotika müssen endlich der Humanmedizin vorbehalten bleiben.“

„Statt der Abgabemenge muss die Situation endlich auf Grundlage der tatsächlichen Anwendungshäufigkeit, z. B. auf Basis der Abgabe- und Anwendungsbelege, bewertet werden. Für die Minimierung des Antibiotikaverbrauchs müssen zwingend die Haltungsbedingungen der Tiere verbessert werden. Dafür werden sowohl klare gesetzliche Vorgaben als auch finanzielle Unterstützung gebraucht. Für mehr Tiergesundheit wird zum Beispiel mehr Platz im Stall, eine Deckelung der Bestandsgröße, gut ausgebildetes und bezahltes Betreuungspersonal und eine integrierte tierärztliche Bestandsbetreuung gebraucht. Auch die Tierzucht muss zu mehr Tiergesundheit beitragen. Dazu gehören ausgewogene Parameter und die Ausrichtung auf Lebensleistung. Gebraucht werden verbindliche Kriterien, die sowohl den Tierschutz als auch vernünftige Arbeitsbedingungen berücksichtigen.“

Berlin, 02.08.2019