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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

Ich stimme beim Qualifizierungschancengesetz (DS 19/4948) mit Enthaltung… Der Abschaffung der Hofabgabeklausel stimme ich ausdrücklich zu. Wie auch dem Antrag von LINKEN und Bündnis 90/Die Grünen „Hofabgabeklausel endgültig abschaffen“ (DS 19/5139). Zudem halte ich so umfassende Änderungen von gleich mehreren Gesetzen über das Omnibus-Verfahren für inakzeptabel.

Schriftliche Erklärung von MdB Dr. Kirsten Tackmann zur Abstimmung nach § 31 der Geschäftsordnung zu TOP 4 am 30.11.2018. Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung (Qualifizierungschancengesetz) (DS 19/4948)

Ich stimme beim Qualifizierungschancengesetz (DS 19/4948) mit Enthaltung.

Die Linksfraktion und auch ich persönlich haben seit Jahren den intensiven Kampf für die Abschaffung der verfassungswidrigen Hofabgabeklausel unterstützt. Deshalb begrüße ich ausdrücklich, dass diese anachronistische Regelung jetzt endlich gestrichen wird, nachdem das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit festgestellt hat.

Gleichzeitig werden aber mit diesem Qualifizierungschancengesetz Entscheidungen weit darüber hinaus beantragt.

Und auch bezüglich der Alterssicherung der Landwirtinnen und Landwirte werden Regelungen getroffen, deren Auswirkungen in der verkürzten parlamentarischen Entscheidungsfindung infolge des so genannten Omnibus-Verfahrens nicht abschließend bewertet werden können.

So kann die Versicherungsfreiheit bei der Alterssicherung für Landwirtinnen und Landwirte bei vorzeitigem Bezug von Altersrente oder Bezug von Erwerbsminderungsrente zu verminderter Altersrente führen, während in der gesetzlichen Rentenversicherung in solchen Fällen eine weitere Versicherungspflicht ohne Beitragszahlung besteht und sich die Rente in den Folgejahren erhöht.

Wer über das Rentenalter hinaus weiterarbeitet, erhält in der gesetzlichen Rentenversicherung einen Zuschlag pro länger gearbeiteten Kalendermonat, während bei Landwirtinnen und Landwirten diese Regelung entfällt.

Landwirtinnen und Landwirten dürfen bei vorzeitiger Altersrente maximal 450 Euro im Monat hinzuverdienen. In der gesetzlichen Rentenversicherung liegt dieser Satz höher.

Da diese Regelungen im Gesetz nicht näher erläutert werden bleibt unklar, ob und inwieweit es dadurch zu einer Schlechterstellung von Landwirtinnen und Landwirten kommt. Anstatt die Hofabgabeklausel mit einem eigenständigen Gesetzentwurf und dazugehörigem parlamentarischen Verfahren abzuschaffen, schafft die Koalition Regelungen, die wesentlich weiterreichender sind.

Der Abschaffung der Hofabgabeklausel stimme ich ausdrücklich zu. Wie auch dem Antrag von LINKEN und Bündnis 90/Die Grünen „Hofabgabeklausel endgültig abschaffen“ (DS 19/5139). Zudem halte ich so umfassende Änderungen von gleich mehreren Gesetzen über das Omnibus-Verfahren für inakzeptabel.

Dr. Kirsten Tackmann, MdB