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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

Schriftliche Erklärung von MdB Dr. Kirsten Tackmann zur Abstimmung nach § 31 der Geschäftsordnung zu TOP 6a am 30.1.2014 zum Gesetzesentwurf Umverteilungsprämiengesetz 2014, in der die agrarpolitische Sprecherin der Bundestagsfaktion DIE LINKE., Dr. Kirsten Tackmann, Position und Abstimmverhalten ihrer Fraktion darstellt.

Die Linksfraktion will öffentliche Fördergelder zielgenauer an konkrete soziale und ökologische Leistungen binden. Das gilt auch für die Gemeinsame Agrarpolitik der EU (GAP). Dieses Ziel haben wir in unserem eigenen GAP-Konzept im Jahr 2010 deutlich formuliert und es ist auch im Antrag der LINKEN (DS 17/8378) verankert, der dem Bundestag vorgelegt wurde. Die nunmehr beschlossene GAP-Reform setzt diesen sozial-ökologischen Anspruch nur teilweise um.

Die Beschlüsse zum so genannten „Greening“ erfüllen viele unserer Anforderungen an ökologische Leistungen. Hierbei ist insbesondere die verpflichtende Anlage von „ökologischen Vorrangflächen“ zu nennen und die Grundsätze der Ausgestaltung, die bei Beachtung der Ziele (biologische Vielfalt und ökologische Aufwertung) auch eine landwirtschaftliche Nutzung ermöglicht.

Dem entgegen steht allerdings, dass soziale Leistungen, insbesondere die Berücksichtigung des Erhalts oder die Schaffung von landwirtschaftlichen Arbeitsplätzen, nur optional in den Mitgliedsstaaten eine Rolle bei der Auszahlung der Direktzahlungen an die Agrarbetriebe spielen. Das halte ich für falsch.

In der EU-Verordnung  1307/2013 sind die Auszahlungsvorschriften der Direktzahlungen geregelt. Im Artikel 11 „Kürzung der Zahlungen“ dieser Verordnung werden den EU-Mitgliedstaaten zwei Optionen zur Auswahl gestellt.

Leider haben sich die Bundesregierung, die Bundesländer und die Agrarminister-konferenz entschieden, statt der Option 2 mit konditionierter Abschmelzung oberhalb 150.000 Euro unter Anrechnung der Arbeitskräfte (Artikel 11 (1) und (2)) die Option 1 mit Aufschlag auf die ersten 46 Hektare zu nutzen (Artikel 11 (3)).

Selbstverständlich ist die Linksfraktion für eine Förderung der kleinstrukturierten Landwirtschaft, die eine Enteignung über den Markt verhindert. Dies wird aber vor allem dann gelingen, wenn sie faire Erzeugerpreise bekommen, die Hofabgabeklausel abgeschafft und die regionale Verarbeitung und Vermarktung gefördert werden. Die nun geplante geringfügige Erhöhung der Hektarprämie wird den Strukturwandel allenfalls bremsen, das Problem aber nicht lösen.

Damit findet aber eine sehr deutliche Umverteilung der Fördergelder von Ostdeutschland nach Süddeutschland statt. Es wird also unter dem Strich nicht mehr soziale und ökologische Gerechtigkeit erreicht, sondern es werden Regionen und Strukturen unnötig gegeneinander ausgespielt.

Mit Option 2 würden die arbeitsintensiven größeren Betriebe, die multifunktional ausgerichtet sind und sowohl Tier- als auch Pflanzenproduktion sozial-ökologisch höchst verantwortungsvoll betreiben, nicht benachteiligt. Andere Großbetriebe hingegen, die nur Marktfrüchte produzieren und anfallende Arbeiten durch Lohnunternehmen durchführen lassen, wären von Prämienkürzungen betroffen. Der durch diese Kürzungen insgesamt gewonnene Betrag käme wiederum den kleineren Betrieben zugute, wie dies nun auch unter der im Gesetzentwurf favorisierten Option 1 der Fall ist.

Option 2 wäre agrarstrukturell sinnvoller und sozial gerechter. Deshalb hat sich die Linksfraktion der Stimme enthalten.