Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den konträren Aussagen der EU-Kommission und der Weltgesundheitsorganisation (WHO) (E/CN.7/2020/CRP.4, Seite 57), bezüglich der Bewertung von Cannabidiol (CBD) als Betäubungsmittel, und welche Möglichkeiten hat sie, um die EU-Kommission um eine konkrete und begründete Einschätzung zu bitten? (https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detil/politik/eu-will-cbd-als-betaeubungsmittel-einstufen/ und Informationen des Branchenverbandes Cannabiswirtschaft e.V. vom August 2020).
Hier die Antwort der Bundesregierung.