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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

„Ich habe in Namentlicher Abstimmung gegen den Gesetzentwurf zur Neuberechnung der Regelsätze gestimmt, weil die Koalition mit ihren Tricksereien die Hartz IV Empfängerinnen und -empfänger betrügt und bewusst vom gesellschaftlichen Leben ausgrenzt“, kommentiert Dr. Kirsten Tackmann die heutige Abstimmung des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des II. und XII. Sozialgesetzbuches.

Tackmann weiter: „Zur Zeit beziehen 6,5 Millionen. Bundesbürger Hartz IV. Darunter 1,7 Millionen. Kinder. Mit seinem Urteil zur Verfassungswidrigkeit der Hartz IV-Regelsätze hattedas Bundesverfassungsgericht den Auftrag erteilt, die Ausgrenzung einer wachsenden Armutsbevölkerung infolge zu geringer Regelsätze zu beenden. Doch die Bundesregierung hat diesen Auftrag nicht erfüllt.

Damit beschließt nach der rot-grünen nun eine schwarz-gelbe Bundestagsmehrheit erneut einen zu geringen Hartz IV Regelsatz, der vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben wird.

Statt eines verfassungsgemäßen Regelsatzes „rechnet“ die Koalition die Hartz IV Regelsätze trickreich nach politischen Vorgaben herunter. Skandalöse fünf Euro mehr sind dabei herauskommen. Und diese fünf Euro bezahlen die Betroffenen indirekt auch noch selbst, denn gleichzeitig wird in anderen Arbeitslosen-Etats gespart.

Wir LINKE sagen: Das Grundrecht auf Existenz und Teilhabe ist kein Recht nach politischem Gutdünken oder Kassenlage! Wieder müssen die Ärmsten die Kosten der Krise tragen, die sie nicht verursacht und von deren Ursachen sie nicht profitiert haben.

Während Schwarz-Gelb Banken und Atomlobby mit Milliarden-Geschenken bedenkt, werden die Regelsätze klein gerechnet. Allein die Reduzierung der Berechnungsbasis auf die Ausgaben der untersten 15 Prozent (bisher 20 Prozent) der Gesellschaft ergibt 28 Euro weniger Regelsatz. Die verdeckt Armen wurden trotz ausdrücklicher Aufforderung durch das Verfassungsgericht nicht aus der Berechnung heraus gerechnet.

Der Regelsatz für Kinder bleibt völlig unverändert und wurde, nicht wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert, als eigenständiger Bedarf ermittelt. Ein Skandal! Das Bildungspaket ist höchstens ein realitätsfernes Päckchen, dass durch eine bürokratische Umsetzung Betroffene und JobCenter überfordert.

60 Prozent der Hartz IV Haushalte leben im ländlichen Raum. Allein in der Prignitz und in Ostprignitz-Ruppin beziehen 19.448 erwerbsfähige Menschen Hartz IV, inklusive der 6.000 sogenannten Aufstocker, Menschen, deren Bezahlung trotz Arbeit nicht zum Leben reicht. Summa Summarum erhalten 15,5 Prozent in Ostprignitz-Ruppin und Prignitz Hartz IV. Im Regelsatz ist nun Geld zum Unterhalt eines PKWs nicht mehr vorgesehen, obwohl gerade für Familien auf dem Land ein PKW oder zumindest ausreichend Geld für den Öffentlichen Personennahverkehr überlebensnotwendig ist. Die Paritätische Forschungsstelle schätzt ein, dass in Zukunft Hartz IV Haushalte in schrumpfenden Regionen sogar mehr Geld für den Individualverkehr ausgeben werden müssen.

Ganze 18,41 Euro hat die Bundesregierung in den Hartz IV Sätzen monatlich für den öffentlichen Nahverkehr veranschlagt. Doch das Brandenburger Mobilitätsticket kostet einen Erwachsenen in der günstigsten Ausführung 38,70 Euro. Damit kommt er vielleicht noch in seinem eigenen Landkreis herum. Um in die nächste Kreisstadt oder gar den nächsten Landkreis zu kommen, muss er noch was drauf legen.“