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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

Rede zu Protokoll MdB Dr. Kirsten Tackmann TOP 18: Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses (7. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Dietmar Bartsch, Herbert Behrens der Fraktion DIE LINKE. >Drucksachen 17/10099, 17/11381 < und die Debatte

Der Sparstrumpf ist ein beliebtes Symbol. In guten Zeiten soll man ihn füllen, damit man in schlechten Zeiten ein paar Groschen aus dem Strumpf herausholen kann. Ein uraltes Prinzip. Den gleichen Zweck haben Sparkonten, nur dass sich in diesem Sparstrumpf der Neuzeit das Geld auch noch vermehrt. Zumindest im günstigsten Fall.

Die Linksfraktion schlägt nun vor, dieses Prinzip bei Agrarbetrieben staatlich zu unterstützen. Bei ihrem existenzsichernden Notgroschen soll auf Versteuerung verzichtet werden, wenn er in den modernen Sparstrumpf kommt. Das nennt sich „steuerfreie Risikoausgleichsrücklage“ und ihre Einführung fordert DIE LINKE im Antrag 17/10099, der heute abschließend beraten wird!

Dabei geht es uns ausdrücklich nicht um ein staatlich finanziertes Rundum-Sorglos-Paket, sondern um notwendige Hilfe zur Selbsthilfe. Und das nicht nur im finanziellen Sinne. Denn damit wird aktive und effektive Risikovermeidung unterstützt. So bleibt mehr Geld im Sparstrumpf für die Notfälle, die nicht zu vermeiden sind. Das wiederum entlastet die öffentlichen Haushalte, die in solchen Notfällen dann nicht mehr einspringen müssten.

Das ist eine klassische win-win-Lösung, von der sowohl die Agrarbetriebe als auch die öffentlichen Kassen profitieren würden.

Allerdings ist ein solcher konditionierter Steuerverzicht nur unter zwei Voraussetzungen gerechtfertigt:

1. Wenn es ein herausgehobenes gesellschaftliches Interesse an der Absicherung der Leistungserbringung gibt.

2. Die unvermeidlichen Risiken so hoch sind, dass der Staat immer wieder zur Notfall-Regulierung einspringen müsste.

Beide Voraussetzungen sieht DIE LINKE bei den Agrarbetrieben erfüllt.

Die Versorgung mit Lebensmitteln und zunehmend auch mit Energie sehen wir als eine strategische Aufgabe der einheimischen Agrarwirtschaft, die im Interesse der Gesellschaft gesichert sein muss. Damit hat die Agrarproduktion eine höhere Priorität als viele andere Bereiche in Industrie und Dienstleistung. In der aktuellen Situation eines realen oder scheinbaren Überflusses scheint dieses Grundverständnis manchmal in den Debatten verloren zu gehen. Aber wir tun alle gemeinsam gut daran, das nicht zu vergessen. Im Gegenteil. Aus Sicht der LINKEN muss die Agrarwirtschaft wieder viel deutlicher auf die strategische Aufgabe dieser Versorgungsleistung für die Gesellschaft ausgerichtet werden, statt sich auf die Rohstoffzulieferung für einen globalisierten Weltagrarmarkt zu reduzieren.

Damit ist die erste Voraussetzung für den konditionierten Steuerverzicht erfüllt.

Zur zweiten Voraussetzung: Die Notfallrisiken haben deutlich zugenommen. Damit meinen wir nicht jene, die durch eigenes vorsorgliches Handeln vermieden werden können, sondern die nahezu oder gar nicht vermeidbaren.

Bisher ist es so, dass in schwierigen Zeiten die Agrarbetriebe oft um staatliche Finanzhilfe bitten. Beim langanhaltenden Binnenhochwasser in Brandenburg war das so, während der Milchkrise oder auch, als die EHEC-Krise tausende Gemüsebetriebe unverschuldet in Existenznot gebracht hat. Schnell sind dann mehr oder weniger namhafte Agrarpolitikerinnen und -politiker in den Medien und lassen sich für Rettungsmaßnahmen feiern.

Dabei kann das ganz einfach vermieden werden: Keine Steuern auf das Geld erheben, was für bestimmte Risiken in den Sparstrumpf gesteckt werden soll.

Aber die Frage ist ja legitim: Was geht dieses Sparmodell den Staat an? Die Bundesregierung verweist auf die unternehmerische Verantwortung, auch der Wissenschaftliche Beirat des BMELV sieht das so.

Aber der Bundesrat teilt unsere Position und hat im Jahr 2009 von der Bundesregierung gefordert „für landwirtschaftliche Betriebe die Möglichkeit zu schaffen, steuerfreie Rücklagen zur Glättung der zukünftig auf Grund der Marktliberalisierung noch stärker schwankenden Gewinne zu schaffen“. Und der Bundesrat ist alles andere als ein von den LINKEN dominiertes Gremium…

Die unwägbaren Risiken werden für Landwirtinnen und Landwirte immer größer. Klimawandel, internationale Handels- und Personenströme, neue Tierseuchen oder starke Preisschwankungen. Die Auswirkungen treffen die Agrarbetriebe oft hart. Meist können sie sich dagegen gar nicht wehren oder darauf vorbereiten. Wir halten es auch nicht für sinnvoll, solche kaum kalkulierbaren Produktionsrisiken über Versicherungen abzufangen. Sie wären kaum finanzierbar und profitieren würden wahrscheinlich nicht Bäuerinnen und Bauern, sondern die großen Versicherer. Das will ich nicht!

Die internationalen Agrarmärkte sind ständig in Bewegung. Das unvorhersehbare Auf und Ab wird durch das Machwerk von Spekulantinnen und Spekulanten an den Rohstoffbörsen noch verstärkt. Die Agrarbetriebe haben oft das Nachsehen und sie müssen hilflos dabei zusehen, wie der Preis ins Bodenlose fällt. Hier knüpft die Idee der Linksfraktion an.

Es geht eben nicht um Steuergeschenke, wie leider manchmal behauptet wird, sondern um mehr Stabilität für die Betriebe.

Im Interesse der Ernährungssicherung und des Erhalts von Arbeitsplätzen in den ländlichen Räumen macht die Einführung einer steuerfreien Risikoausgleichsrücklage für Landwirtschaftsbetriebe also Sinn. Die Höhe sollte sich aus den betrieblichen Umsätzen der vorangegangenen drei Wirtschaftsjahre errechnen und bis zu 20 Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes betragen. Für die öffentlichen Haushalte ist das eine kalkulierbare Unterstützungsmaßnahme und der bürokratische Aufwand hält sich in Grenzen. Die bereits erwähnten, alljährlichen Debatten über Hilfspakete würden mit Ausnahme von Großschadenslagen entfallen.

Leider werden die anderen vier Fraktionen des Deutschen Bundestages heute unseren Antrag nicht unterstützen. Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass die Debatten weitergehen werden und dass diese Unterstützung für die einheimische Landwirtschaft gewährt werden muss und wird.

Anhang: 121213_debatte_risikovorsorge.pdf