Die beiden Fragen im Wortlaut:
1. Welche Konsequenzen hätte aus Sicht der Bundesregierung die Aufnahme des Wolfs als bejagbare Art in das Bundes- oder in einzelne Landesjagdgesetze?
2. Welche bejagbaren Tierarten sind momentan im BJagdG aufgeführt, die ganzjährig nicht bejagt werden dürfen, und wie schätzt die Bundesregierung die Entwicklung der Bestände dieser Arten in den kommenden Jahren unter dem Gesichtspunkt einer Bejagbarkeit ein?
Anhang: mdla_110629_jagd.pdf