1. Welche EU-rechtskonformen Möglichkeiten gibt es für die nationale Gesetzgebung in EU-Mitgliedsstaaten zur Beschränkung des Flächenerwerbs mit dem Ziel der Verhinderung übermäßiger Konzentration von Bodeneigentum bei einzelnen Personen und hält die Bundesregierung Regelungen für nötig wie z. B. in der Ukraine, wo Bodeneigentum auf 900 – 2.100 Hektar pro Person beschränkt werden soll?
Jeden Monat können die Abgeordneten des Bundestages vier Fragen an die Bundesregierung stellen. Davon macht Kirsten Tackmann stets Gebrauch. Die agrarpolitische Sprecherin fragte am 11.04.2011 nach den EU-rechtskonformen Möglichkeiten für die nationale Gesetzgebung zur Beschränkung des Flächenerwerbs