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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

Jeden Monat können die Abgeordneten des Bundestages vier Fragen an die Bundesregierung stellen. Davon macht Kirsten Tackmann stets Gebrauch. Die agrarpolitische Sprecherin fragte am 11.04.2011 nach den EU-rechtskonformen Möglichkeiten für die nationale Gesetzgebung zur Beschränkung des Flächenerwerbs

1. Welche EU-rechtskonformen Möglichkeiten gibt es für die nationale Gesetzgebung in EU-Mitgliedsstaaten zur Beschränkung des Flächenerwerbs mit dem Ziel der Verhinderung übermäßiger Konzentration von Bodeneigentum bei einzelnen Personen und hält die Bundesregierung Regelungen für nötig wie z. B. in der Ukraine, wo Bodeneigentum auf 900 – 2.100 Hektar pro Person beschränkt werden soll?

Anhang: schra_110419_flaechenerwerb_beschraenkung.pdf