1. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Stellungnahme der Reaktor-Sicherheitskommission vom 3.5.2012 (447. Sitzung) hinsichtlich der weiteren Nutzung des Forschungsreaktors BER-II in Berlin-Wannsee (bitte begründen)?
Die Antwort der Bundesregierung auf die Frage 1: 130322_AntwBR_schrA_Forschungsreaktor_Wannsee_RSK
2. Welche konkreten Auswirkungen hätte nach Kenntnis der Bundesregierung der „worst case“ eines Flugzeugabsturzes mit Treibstoffbrand auf den Forschungsreaktor BER-II in Berlin-Wannsee und hält sie es für notwendig, dass Gutachten T17.27.1.4 vom TÜV Rheinland durch eine weitere Studie überprüfen zu lassen?
3. Hält die Bundesregierung die systematische Erfassung von Krebserkrankungen im Umfeld des Forschungsreaktors BER-II in Berlin-Wannsee für ausreichend im Sinne eines Frühwarnsystems für ein erhöhtes Erkrankungsrisiko durch den BER II bzw. wie müsste das Krebsregister entsprechend verbessert werden?
Die Antworten der Bundesregierung auf die Fragen 2 und 3: 130321_AntwBR_schrA_Forschungsreaktor_Wannsee_Krebs