Jedes Jahr im Sommerloch: In den vergangenen zwanzig Jahren konnten elf ausgesetzte oder entwichenen gebietsfremde Reptilienarten nachgewiesen werden. Das hat eine Kleine Anfrage (18/2181) der Linksfraktion im Bundestag ergeben. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/2277) mitteilt, handelt es sich dabei z.B. um den Mississippi-Alligator, den Brillenkaiman oder unterschiedliche Schildkrötenarten.
In den Medien wird immer wieder von Schnappschildkrötenfunden in Badegewässern berichtet. Einige der Reptilien sind nach Angaben des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) als invasiv oder potentiell invasiv einzustufen, da sie auch ähnlichen klimatischen – meist nordamerikanischen – Gefilden kommen. Die Bundesregierung macht in ihrer Antwort klar, dass sie eigentlich keine Ahnung hat, weil die Aufgabe der allgemeinen Gefahrenabwehr sowie die Ausführung der Regelungen zum Natur- und zum Tierschutz in der Zuständigkeit der Bundesländer liegen.
Dr. Kirsten Tackmann, die die Kleine Anfrage geschrieben hat, wirft der Bundesregierung eine unzureichende Vorsorge vor. „Die Antwort auf die Kleine Anfrage der Linken zeigt, dass die Bundesregierung die Gefahren für Mensch und Natur durch willentlich oder versehentlich ausgesetzte, nicht-einheimische Reptilien nicht ernst nimmt. Ihre Unwissenheit bei vielen Fragen ist angesichts der von ihr selbst eingeräumten potenziellen Risiken sehr befremdlich“, kritisiert die promovierte Tierärztin. Sie fragt sich, wie die Bundesregierung den Handlungsbedarf auf bundesgesetzlicher Ebene erkennen wolle, wenn sie die reale Situation nicht bewertet und Wissenslücken unverzüglich schließen würde. „Die Zuständigkeit der Länder für den Vollzug der Bundesgesetze entlässt die Bundesregierung schließlich nicht aus der eigenen Verantwortung. Angesichts der Gefahren ist die Antwort ein Offenbarungseid und dringend Abhilfe geboten“, schlussfolgert Tackmann.
DIE LINKE im Bundestag fordert schon lange eine ernsthafte Diskussion über die private Haltung von gefährlichen und/oder invasiven Exoten. Von der Bundesregierung erwartet Tackmann die unverzügliche Vorlage einer Analyse und Bewertung der Gefahren. Die Öffentlichkeit habe ein Recht auf lückenlose Information sowie wirkungsvolle Maßnahmen zum Schutz von Mensch und Natur.