- Welche Position Deutschlands wird im Verwaltungsrat hinsichtlich der Klärung der Begrifflichkeit der „im wesentlichen biologischen Verfahren“ bei ausstehenden Entscheidungen des Europäischen Patentamts (EPA) vertreten und wie werden die mit der Entscheidung der Großen Beschwerdekammer G3/19 wieder aufgenommenen Patentierungsverfahren ((https://www.epo.org/law-practice/legal-texts/official-journal/information-epo/archive/20200610_de.html) ) diesbezüglich vollzogen?
Hier finden Sie die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage.
Hier finden Sie die zugehörige Pressemitteilung von Dr. Kirsten Tackmann.