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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

In der zweiten Novemberfrage geht es darum, wie die Bundesregierung es sichert, dass die Dürrehilfen bei den Betroffenen auch ankommen und zwar ohne erheblichen bürokratischen Aufwand.

  1. Wie sichert die Bundesregierung bei den Regelungen zu den Voraussetzungen für Dürrehilfen, dass einerseits landwirtschaftsfremde Investor_innen zur Existenzsicherung des Betriebes beitragen müssen, andererseits mit Bagatellgrenzen für geringe Gesellschafteranteilen in landwirtschaftlichen Betrieben der bürokratische Aufwand der Antragstellung begrenzt wird?

Hier die Antwort der Bundesregierung.