- Welche konkreten Schlussfolgerungen hat die Bundesregierung aus den besonderen Belastungen der Geflügelhaltung im Freiland, insbesondere von Wassergeflügel und Laufvögeln, bei Geflügelpest-Tierseuchenzügen gezogen und wie können z. B. Restriktionen bei der Fütterung von Freilandgeflügel an für Wildvögel zugängliche Stellen so geregelt werden, dass sie auch im Interesse des Tierschutzes auf das zwingend notwendige Maß begrenzt werden?
Hier die Antwort der Bundesregierung.