Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung, vor allem vor dem Hintergrund des Staatsziels Tierschutz, aus dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 8.2.2017 – B 14 AS 10/16 R, SozR 4-4200 § 11b Nr. 9, dass ALG-II-Beziehende auch in den Bundesländern die Hundehaftpflicht vom Regelsatz bezahlen müssen, in denen diese gesetzlich vor-geschrieben ist, und wird die Bundesregierung Gesetzesänderungen aus diesem Grund initiieren?
Hier die Antwort der Bundesregierung.