4. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu den Auswirkungen des im Jahr 2013 eingefügten § 6a des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) zur Befriedung von Grundstücken aus ethischen Gründen (bspw. Anzahl der Anträge, Anzahl und Begründung der Ablehnung, Gesamtfläche der befriedeten Grundstücke in den einzelnen Bundesländern) und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus, z. B. hinsichtlich der Auswirkung auf die Bejagung der angrenzenden Flächen?
Die Bundesregierung hat noch keine Kenntnisse: 140206_schrA_BReg_BJagdG