Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung für das zukünftige Agieren in der EU (beispielsweise im EU-Agrarrat) aus aktuellen Berichten über katastrophale Bedingungen bei Schiffstransporten von Lebendtieren (z. B. https://www.berliner-zeitung.de/news/hunderte-rinder-monatelang-auf-schiff-eingepfercht-notschlachtung-li.144437.amp) und wie bewertet sie die Vereinbarkeit solcher Transporte mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 23.04.2015 (Az.: C-424/13) zur Sicherung der EU-Standards bei Drittlandexporten von Lebenstieren bis zum Ankunftsort?
Hier die Antwort auf die Schriftliche Frage Nr. 3/215.