- Wird die neue Durchführungsverordnung (EU) 2020/466 der Kommission vom 30. März 2020 die Einhaltung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates vom 22. Dezember 2004 über den Schutz von Tieren beim Transport sowie der Tierschutztransportverordnung für innerdeutsche, innereuropäische und Lebendtiertransporte in EU-Drittstaaten sichern bzw. welche eigenen konkreten Sondermaßnahmen hält die Bundesregierung für nötig und geeignet um die Ziele der VO 1/2005 während der Corona-Pandemie zu sichern (bitte möglichst ausführliche und detaillierte Darlegung)?
Hier die Antwort der Bundesregierung.