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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

Wird der Tierschutz beim Transport durch die neue EU-Durchführungsverordnung ausreichend gesichert sein oder welche Sonderschutzmaßnahmen muss es laut Bundesregierung während der Corona-Pandemie geben?

  1. Wird die neue Durchführungsverordnung (EU) 2020/466 der Kommission vom 30. März 2020 die Einhaltung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates vom 22. Dezember 2004 über den Schutz von Tieren beim Transport sowie der Tierschutztransportverordnung für innerdeutsche, innereuropäische und Lebendtiertransporte in EU-Drittstaaten sichern bzw. welche eigenen konkreten Sondermaßnahmen hält die Bundesregierung für nötig und geeignet um die Ziele der VO 1/2005 während der Corona-Pandemie zu sichern (bitte möglichst ausführliche und detaillierte Darlegung)?

Hier die Antwort der Bundesregierung.